31.03.2009 13:57:00
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UPDATE2: Kirch scheitert mit Klage gegen Deutsche Bank - ddp
MÜNCHEN (Dow Jones)--Der Münchner Medienunternehmer Leo Kirch hat im milliardenschweren Schadenersatzstreit mit der Deutschen Bank eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies laut Nachrichtenagentur ddp am Dienstag in einem Zivilprozess eine Klage von 17 ehemaligen Firmen des Kirch-Konzerns (KGL Pool) aus formalen Gründen ab. Sie hatten über 2 Mrd EUR gefordert. Deutsche-Bank-Jurist Peter Heckel sprach von einem "wichtigen Etappensieg". Klägeranwalt Franz Enderle kündigte an, "höchstwahrscheinlich" in Berufung zu gehen.
In der Klage ging es um eine Äußerung des damaligen Deutsche-Bank-Chefs Rolf Breuer im Februar 2002, die auf Bloomberg TV ausgestrahlt wurde. Breuer hatte darin die Kreditwürdigkeit des Medienimperiums von Kirch bezweifelt. Wörtlich sagte der Banker: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Am 8. April 2002 musste mit der KirchMedia das wichtigste Unternehmen der Kirch-Gruppe Insolvenz beantragen.
Richterin Brigitte Pecher betonte, sie habe nicht darüber geurteilt, ob die Äußerungen Breuers in einem kausalen Zusammenhang mit dem späteren Zusammenbruch der Kirch-Gruppe standen. Sie begründete die Klagabweisung damit, dass zwischen der KGL Pool und der Deutschen Bank keine Vertragsbedingungen bestanden hätten. Deshalb gebe es dem Grunde nach keine Schadenersatzansprüche. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der KirchMedia und der Deutschen Bank im Zusammenhang mit der Verschmelzung von KirchMedia mit ProSiebenSat.1 habe keinen Einfluss auf das Verfahren gehabt, da diese Ansprüche erst nach der Verjährung geltend gemacht wurden.
KGL-Pool-Anwalt Enderle sagte: "Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet, aber nicht mit dieser Begründung." Einige der KGL-Pool-Gesellschaften seien in Vertragsverhandlungen mit der Deutschen Bank gewesen, als die Äußerungen Breuers öffentlich wurden. Zudem halte er die Ansprüche nicht für verjährt. Enderle kritisierte, das Gericht habe in der Urteilsbegründung ganz andere Aspekte angesprochen, als während der Verhandlung. Dies sei "kein Etappensieg für die Deutsche Bank".
Deutsche-Bank-Anwalt Heckel sagte über das Urteil: "Wir sind sehr erfreut und sehr befriedigt." Allerdings sei die Angelegenheit noch nicht endgültig erledigt. Zum einen werde die Klägerin wohl in Berufung gehen, zum anderen gebe es ja noch ein zweites Verfahren von Leo Kirch persönlich gegen die Deutsche Bank und Breuer. Es liegt bei derselben Kammer zur Entscheidung vor. In diesem zweiten Verfahren geht es nur noch um die Höhe des Schadenersatzes.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Kirch hier bereits grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch zuerkannt. Die Deutsche Bank habe ihre Pflichten verletzt, entschied der BGH am 24. Januar 2007. In diesem Fall hafte der damalige Vorstandssprecher Breuer auch persönlich. Der BGH begrenzte den möglichen Schadenersatz aber auf diejenige Kirch-Tochter, mit der die Deutsche Bank tatsächlich eine Vertragsbeziehung unterhielt, die Printbeteiligungs GmbH. Dort verwaltete Kirch im Wesentlichen seinen Axel-Springer-Anteil.
Seine Anwälte argumentieren, Kirch sei gezwungen gewesen, im Oktober 2008 ein Paket mit Aktien des Medienkonzerns Axel Springer bei einem Kurs von rund 49 EUR zu verkaufen, um einen fälligen Kredit zu bezahlen. Ohne die Breuer-Äußerung hätte er die Aktien länger behalten. Die Schadenersatzforderung beläuft sich offiziell auf 1,2 Mrd EUR. Nach Angaben von Enderle geht es inklusive Zinsen inzwischen sogar um 1,7 Mrd EUR. Wann in diesem zweiten Verfahren ein Urteil fällt, ist nach Angaben von Richterin Pecher noch völlig offen. Zunächst ist für 19. Mai ein formaler Zwischentermin angesetzt.
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March 31, 2009 07:24 ET (11:24 GMT)
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