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05.04.2019 20:46:00

Prozess nach Betrug bei FACC

Prozess nach Betrug bei FACC

Darunter auch gegenseitige negative Beurteilungen. Das Gericht durchleuchtete zudem die Überweisungssysteme bei der Bezahlung von Rechnungen.

Beklagter ist ein ehemaliger Vorstand, die FACC GmbH will von ihm 10 Mio. Euro Schadenersatz. Die Firma wirft ihm vor, kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen zu haben, was dieser bestreitet.

Zwischen ihm und der Finanzchefin des Unternehmens war das Verhältnis offenbar nicht das beste. Der Vorstand bezeichnete sich selbst als respektvoll im Umgang mit Mitarbeitern und das Fremdbild damit sei ident gewesen. Das habe er aus dem Feedback abgelesen.

Für ihn war das Verhältnis zur Finanzchefin "kollegial". Er habe eine hohe fachliche Meinung von ihr gehabt. Im Zuge der Befragung zählte er jedoch mangelnde Kenntnisse bei ihr auf. Außerdem habe sie sich zu sehr von Externen beeinflussen lassen. Das Vertrauensverhältnis zu ihr sei durch ihr Verhalten gestört gewesen.

Der Aufsichtsrat des Unternehmens habe ihm vorgegeben, dass er sich nicht in den Geschäftsbereich der von ihm ausgewählten Finanzchef einmischen sollte. Im Gegenzug hat sie sich in ihrer Bewertung des Vorstandes von ihm gemobbt und ausgeschlossen gefühlt. Die Frau sollte in der Verhandlung am kommenden Montag befragt werden. Sie hat sich jedoch entschuldigt.

Davor durchleuchtete das Gericht bei der Befragung des beklagten Vorstandes die Überweisungssysteme der Firma. Vor allem ging es darum, welche ab wann verwendet wurden. Weiters wurde die Funktionsweise erörtert und wer in der Firma Berechtigungen für den Geldtransfer hatte, wie er kontrolliert wurde sowie sein Wissen darüber.

Zuvor stand ein Ausschluss der Öffentlichkeit im Raum, weil Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse besprochen werden könnten. Dazu kam es aber nicht. Außerdem wurde die Entwicklung der FACC und insbesondere ihrer Buchhaltung seit ihrer Gründung im Jahr 1989 besprochen.

Der Grund für den Streit vor Gericht ist ein Betrugsfall aus dem Jahr 2016. Die Täter hatten sich damals gegenüber der Buchhaltung als die Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst. FACC wirft der damaligen Finanzchefin und dem Firmenchef - beide wurden danach abberufen - vor, sie hätten kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen. Letzterer hat gegen seine vorzeitige Abberufung geklagt.

Das Verfahren ist vorerst für jeweils mehrere Tage im April sowie im Mai anberaumt. Die Anwälte von Klägerin und Beklagtem haben zusammen rund 40 Zeugen beantragt. Darunter befinden sich derzeitige und frühere Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Mitarbeiter der FACC. Nicht alle sind in Oberösterreich wohnhaft. Deshalb lädt das Gericht Personen auch aus London, Frankfurt, Wien, den USA und China - Mehrheitseigentümer der FACC ist ein staatliches chinesisches Unternehmen. Das oberösterreichische Unternehmen FACC ist börsennotiert, seit 2009 ist die staatliche Aviation Industry Corporation of China (AVIC) Mehrheitsaktionär.

AWP

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Bildquelle: FACC AG

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