14.10.2022 12:07:45

Deutschland enthält sich bei EU-Abstimmung zu Glyphosat

BERLIN (Dow Jones)--Der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung ist von der Europäischen Union formal widersprochen worden. Deutschland hat sich zuvor im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) bei Abstimmung über eine temporäre Zulassungsverlängerung des Totalherbizids enthalten. Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 aus der Anwendung von Glyphosat aussteigen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte die Enthaltung der Bundesregierung auf EU-Ebene mit zwei Argumenten. Erstens solle der EU-Kommission bei der formal-administrativen Verlängerung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg gestanden werden. Denn diese Verlängerung könne notwendig sein, um die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten. Schließlich sollte eine fachliche Entscheidung nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein, so das Ministerium.

Zweitens sehe die Bundesregierung die Verzögerung im Verfahren kritisch. "Die EU-Kommission wurde schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müssen", erklärte das Landwirtschaftsministerium. Die Bundesregierung halte an dem erklärten europäischen Ziel fest, den Landwirtschaftssektor nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftsfest zu gestalten. Ernährungssicherheit könne nur mit dem Erhalt der Artenvielfalt, einer intakten Umwelt und mit echtem Klimaschutz erreicht werden.

"Die Bundesregierung setzt deshalb - im Einklang mit dem European Green Deal - auf eine Agrarpolitik, die Klimaschutz und Biodiversität als grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Landwirtschaft erkennt und berücksichtigt", erklärte das Ministerium. Die Anwendung von Glyphosat ist aktuell bis zum 15. Dezember genehmigt. Allerdings konnte die fachliche Entscheidung über die weitere Genehmigung aufgrund von Verfahrensverzögerungen nicht rechtzeitig getroffen werden, so das Ministerium.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/cbr

(END) Dow Jones Newswires

October 14, 2022 06:08 ET (10:08 GMT)

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