Krypto-Angebot erweitert |
11.05.2023 23:26:00
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Krypto-Transfers: PayPal ermöglicht Venmo-Kunden das Versenden von Bitcoin, Ether & Co.
• Krypto-Transaktionen bei Venmo ermöglicht
• Transfers können nicht rückabgewickelt werden
Der Online-Bezahldienst PayPal hat bereits damit begonnen, Kryptowährungen in sein Zahlungssystem zu integrieren. So können PayPal-Nutzer seit Juni 2022 ausgewählte Kryptowährungen an externe Wallets, einschließlich Kryptobörsen und Hardware Wallets, versenden oder von dort empfangen.
Venmo - Eine Mobile-Bezahl-App von PayPal
Nun will der Zahlungsriese schon bald auch auf seiner Mobile-Payment und Social Media App Venmo Krypto-Dienstleistungen anbieten. Bei Venmo handelt es sich um eine Lösung zum mobilen Bezahlen von Rechnungen sowie zum Durchführen von Überweisungen via Website, Smartphone, Tablet & Co. In Europa ist die von PayPal in 2013 übernommene Mobile-Bezahl-App bisher jedoch noch nicht verfügbar.
Bei Venmo funktioniert die Übertragung von Geldbeträgen zwischen den Nutzern des Dienstes ähnlich wie bei PayPal - quasi als digitale Brieftasche. Das PayPal-Konto ist nämlich im Grunde ein virtuelles Konto, bei dem die Identität des Kontos durch die E-Mail-Adresse des PayPal-Mitglieds definiert wird, d.h. es gibt keine Kontonummer. Zudem ist es von einem Venmo-Account aus möglich, Geldbeträge in den USA an Personen zu übertragen, die kein Venmo-Konto besitzen. In diesem Fall wird dazu die E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer des Zahlungsempfängers benötigt.
Krypto-Transaktionen bei Venmo
Wie PayPal Ende April in einer Pressemitteilung bekannt gab, sollen die mehr als 60 Millionen Venmo-Kunden schon bald Bitcoin, Ethereum und Co. über die App versenden können. Mittels einer neuen Funktion, die "in den kommenden Wochen beginnend ab Mai 2023" eingeführt wird, soll es Nutzern dann möglich sein, "Kryptowährungen an Freunde und Familie auf Venmo oder PayPal sowie an andere Wallets und Börsen im Krypto-Ökosystem" zu übertragen, so der Konzern.
In der Mitteilung wird ferner gewarnt, dass Krypto-Übertragungen nicht storniert oder rückgängig gemacht werden können. Deshalb seien die Nutzer aufgefordert, die Empfängerdaten genauestens zu prüfen, bevor eine Transaktion getätigt wird.
Redaktion finanzen.at
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