Deutsche Telekom Aktie
WKN: 555750 / ISIN: DE0005557508
17.01.2014 17:04:00
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Sundt und Huber: Sprachen nie miteinander über Schillerplatz-Kauf
Sundt blieb bei seiner bisherigen Verteidigungslinie wonach er weder Jurist noch Immobilienfachmann ist und er sich daher auf einen Prokuristen verlassen habe. Dieser ist nach mehreren Herzinfarkten dauerhaft vernehmungsunfähig. Den Kaufvertrag habe er bei der Unterzeichnung nicht mehr gelesen, er sei mit dem Detailwissen überfordert gewesen, so Sundt.
Dass er den Kaufvertrag noch kurz vor seinem Ausscheiden aus der Telekom im Mai 2006 unterzeichnet hat, obwohl die Gegenseite erst mehr als ein halbes Jahr später unterfertigte, erklärte Sundt damit, dass er keine unerledigten Dinge seinem Nachfolger überlassen wollte.
Sundt erklärte, dass das Objekt Schillerplatz der einzige Immobilienverkauf war, den er je für die Telekom unterschrieben hat. Und dies, obwohl in seiner Amtszeit die Telekom alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien abstoßen wollte. Sundt erklärte, dass die Verkaufssumme von 5,4 Mio. Euro im Verhältnis zu anderen Geschäftsfällen eher ein kleiner Betrag war.
Auf Nachfrage räumte Sundt aber ein, dass Nachfolger Boris Nemsic den Kaufvertrag gar nicht unterschreiben hätte müssen, denn dazu wäre auch der Prokurist befugt gewesen. Eine Belastungszeugin hatte zu Wochenbeginn ausgesagt, dass der Prokurist diesen "Blödsinn" nicht unterschreiben wollte, was Sundt dementiert.
Huber versicherte, er habe nie mit Sundt über das Projekt gesprochen. Sundt sei überhaupt nicht in der "Alterskategorie" seiner Freunde, versuchte er dies zu untermauern. Wieso der Kaufpreis von 5,4 Mio. Euro offenbar schon seit Mai 2005 bis zum erfolgten Verkauf im Dezember 2006 feststand, erklärte er so: Offenbar habe keine Seite den Preis ändern wollen.
Etwas Aufregung entstand im Gerichtssaal, als sich Huber weigerte, Fragen des Telekom-Vertreters Norbert Wess zu beantworten.
Stundenlang wurde heute der Gerichtssachverständige Roland Popp zu seinem Gutachten über den Wert der Immobilie befragt. Popp sagte, er habe die zum Verkaufsanbotszeitpunkt im Mai 2006 vorliegenden Pläne berücksichtigt, wonach durch einen Dachbodenausbau Wohnungen errichtet werden sollten. Diese Pläne waren Beilagen zum Kaufvertrag. Die Verteidiger warfen ihm zu hohe Wertansätze und zu geringe Risikoannahmen vor. Außerdem sei kein Projekt verkauft worden, sondern nur Liegenschaftsanteile. Popp verteidigte sein Gutachten, der geplante Ausbau sei klar gewesen.
Das Gutachten belastet die Angeklagten, weil es einen Wert von 9,8 Mio. Euro ermittelt und Huber nur 5,4 Mio. Euro zahlen musste. Die Differenz, 4,4 Mio. Euro, wird in der Anklage als Untreueschaden gegenüber der Telekom den Beschuldigten vorgeworfen.
(Schluss) gru/stf
ISIN DE0005557508 WEB http://www.telekom.com/startseite http://www.oebb.at/

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