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WKN: 716460 / ISIN: DE0007164600

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Kündigungsbedingungen 09.07.2026 12:20:39

SAP-Aktie dennoch leichter: EU-Strafe verhindert

SAP-Aktie dennoch leichter: EU-Strafe verhindert

Das teilte die EU-Kommission mit. Sie hatte wegen des Verdachts, Europas größter Softwarehersteller könnte den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen verzerrt haben, im September ein Verfahren eröffnet.

In einer vorläufigen Bewertung des Falls hatte die Kommission dargelegt, wieso sie bei diesen Dienstleistungen Wettbewerbsverstöße vermutet. Demnach verlange der Konzern mit Sitz in Walldorf in Baden-Württemberg von seinen Kunden, die Software nur von SAP SE warten zu lassen.

Zudem müssten Kunden für alle Softwarelösungen von SAP dieselbe Art von Wartungs- und Supportleistungen zu denselben Preisbedingungen wählen. Dies könne sie daran hindern, Wartungs- und Supportleistungen verschiedener Anbieter zu unterschiedlichen Preis- und Supportniveaus zu kombinieren, obwohl dies für sie günstiger wäre.

Kündigungsbedingungen kritisiert

Auch warf die EU-Kommission SAP vor, dass Kunden Wartungs- und Supportleistungen für ungenutzte Softwarelizenzen nicht kündigen könnten - sie also für ungewünschte Leistungen weiter zahlen müssten. Kunden, die nach einer Auszeit wieder Dienstleistungen von SAP abonnieren, müssten außerdem eine Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten, heißt es weiter. Die Brüsseler Behörde verdächtigte das Unternehmen daher, seine Kunden auszubeuten.

SAP hat sich den Angaben nach nun unter anderem dazu verpflichtet, Kunden zu ermöglichen, für verschiedene Teile der SAP-Landschaft unterschiedliche Anbieter von Wartungs- und Supportleistungen zu wählen. Kunden müssen demnach auch ihre Lizenzen und die entsprechenden Wartungs- und Supportgebühren kündigen können, wenn der Kunde beispielsweise insolvent geht oder eine Implementierung scheitert und SAP dafür verantwortlich ist.

Für zehn Jahre verpflichtet

Die EU-Kommission hat diese und weitere Verpflichtungszusagen angenommen. SAP muss sie nach Angaben der Behörde nun weltweit für zehn Jahre einhalten.

Sollte SAP dagegen verstoßen, könnte die EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen oder ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für jeden Tag der Nichteinhaltung.

SAP hatte die Vorwürfe im September zurückgewiesen. "SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen", teilte das Unternehmen mit. "Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden. Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet."

Via XETRA fällt die SAP-Aktie zwischenzeitlich um 1,00 Prozent auf 136,58 Euro.

/wea/DP/mis

BRÜSSEL/WALLDORF (dpa-AFX)

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Bildquelle: SAP AG / Wolfram Scheible

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