Meta Platforms Aktie
WKN DE: A1JWVX / ISIN: US30303M1027
Öffentlichkeitsarbeit |
22.07.2025 17:21:39
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Meta-Aktie tiefer: Facebook-Nutzung durch Bundesregierung vor Gericht bestätigt
Anfang 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zuständige Bundespresseamt angewiesen, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Der Schritt wurde damit begründet, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei.
Dagegen war das Bundespresseamt vor Gericht gezogen. Die Facebook-Seite der Bundesregierung blieb während des laufenden Rechtsstreits aktiv - sie hat rund eine Million Follower.
Musterverfahren für Facebook-Seiten von Behörden
Das Bundespresseamt hatte die Klage auch damit begründet, dass man so in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten durch Behörden schaffen könne.
Konkret geht es dabei um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht. Auch die amtierende Datenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider vertritt die Auffassung, dass der Facebook-Mutterkonzern Meta (Meta Platforms (ex Facebook)) Daten von Nutzern sammelt, ohne dass dafür eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliege. Deshalb dürfe die Bundesregierung die Plattform nicht nutzen.
Richter: Meta ist für Facebook verantwortlich
Das sahen die Kölner Verwaltungsrichter nun anders. Nicht das Bundespresseamt, sondern allein Meta sei verpflichtet, die Einwilligung der Facebook-Nutzer zu der Verwendung ihrer Daten einzuholen. Der Bundesregierung könne die Nutzung des sozialen Netzwerks deshalb nicht verboten werden.
Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Dann würde der Fall am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.
Die Meta-Aktie verliert im NASDAQ-Handel zeitweise 1,15 Prozent auf 704,76 US-Dollar.
/mhe/DP/he
KÖLN (dpa-AFX)

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