BUWOG Group Aktie
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25.03.2025 09:43:00
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Grasser-Prozess - Großer Andrang vor OGH-Berufungsentscheid
Großer Andrang herrscht am Dienstagvormittag im Wiener Justizpalast. Dort wird der 14. Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) ab 10 Uhr die Entscheidung zu den Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten u.a. in der Buwog-Causa verkünden. Damit wird auch entschieden, ob Grasser in Haft muss oder nicht. Wegen der Komplexität des Verfahrens erwarten Beobachter einen längeren Urteilsspruch.
Erstinstanzlich und nicht rechtskräftig verurteilt wurde Grasser im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme zu acht Jahren Haft. Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig zu sieben bzw. sechs Jahren verurteilt. Weiters wurde Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu einer Zusatzhaftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil umfasste weitere vier Schuld- und sechs Freisprüche. Alle wandten sich an den OGH.
Schlussstrich unter Buwog-Causa
Die mit Spannung erwartete Entscheidung des fünfköpfigen OGH-Richtersenats unter Vorsitz von Senatspräsidentin Christa Hetlinger ist der vorläufige Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt. Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten. Ein weiterer Themenkomplex im Verfahren waren Provisionszahlungen in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre in die Verhandlung miteinbezogen.
hel/cri/ivn
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