03.11.2014 17:42:00

Gefeuerter Kärntner Mercedes-Händler bekämpft Vertragskündigung

Das Kärntner Autohaus Teissl wehrt sich gegen die in der Vorwoche erfolgte sofortige Kündigung aller Verträge durch den deutschen Autohersteller Mercedes Benz. Der Klagenfurter Familienbetrieb mit rund 170 Mitarbeitern verkaufte seit 1928 die Autos mit dem Stern. Die Vorgangsweise von Mercedes-Benz Österreich sei "juristisch höchst fragwürdig", erklärte Helmut Teissl am Montag in einer Aussendung.

Teissl, der den Kärntner Betrieb in dritter Generation mit seinem Bruder Gerhard leitet, räumte ein, dass es im Vorfeld der einseitigen und überraschenden Kündigung Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung mit Mercedes-Benz gegeben habe. "Ich habe Anfang September davon erfahren, dass unser Autohaus unrichtige Abrechnungen an Mercedes-Benz Österreich übermittelt hat. Noch am gleichen Tag habe ich Mercedes-Benz darüber informiert und eine umfassende interne Revision eingeleitet", erklärte Teissl.

Bei der Überprüfung der Gebarung der vergangenen Jahre - auch externe Prüfer erhielten Einschau in die Bücher - sei herausgekommen, dass ein Schaden von rund 1,4 Mio. Euro entstanden sei. "Das hätte nicht passieren dürfen und da gibt es auch nichts zu beschönigen. Fakt ist, dass wir die volle Summe sofort zurückerstattet haben", so Teissl.

Dass Mercedes-Benz dann dennoch "nach fast 90-Jähriger Zusammenarbeit" die Verträge aufkündigte, habe ihn "entsetzt", so Teissl. "Diese Kündigung kann nicht im Interesse der Marke Mercedes-Benz, unserer 17.000 Kunden und unserer mehr als 160 Mitarbeiter liegen. Daher werden wir dagegen vorgehen", erklärte der Unternehmer.

Teissl betonte auch, dass "alle Garantie- und Servicearbeiten" für seine Kunden wie gewohnt durchgeführt würden. Ein Ausweichen auf andere Mercedes-Betriebe - wie von Mercedes Österreich empfohlen - sei daher nicht notwendig. Teissl: "Für unsere Kunden ändert sich nichts. Unser Betrieb ist voll funktionsfähig und führt nach wie vor in der gewohnten Qualität alle Garantie- und Servicearbeiten nach Werksrichtlinien durch."

In dieser Ansicht wird Teissl übrigens vom Vertragsrechtsexperten in Kfz-Sachen, Friedrich Knöbl, bestätigt. Bei Reparaturen seien Autokunden nicht an Vertragswerkstätten gebunden. Die Garantie des Werkes bleibe immer bestehen, wenn eine Arbeit fachgerecht durchgeführt werde. "Der Konzern Mercedes verwechselt offenbar Garantie und Gewährleistung", sagte Knöbl zur APA.

(Schluss) feh/mfw/ivn

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