16.09.2014 17:30:04

DGAP-News: Uranium Energy Corp.

DGAP-News: Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

16.09.2014 / 17:30

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Die Uranium Energy Corp berichtet über den positiven Abschluss einer vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment (PEA)] zum Anderson-Projekt in Arizona

- Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung werden ein interner Zinsfuß [(Internal Rate of Return ("IRR")] des Projekts vor Steuern in einer Höhe von 63 % und ein Nettobarwert [Net Present Value ("NPV")] von 142,2 Mio. $ bei einem Diskontsatz von 10 %, mit einem internen Zinsfuß nach Steuern von 50 % sowie einem Nettobarwert von 101,1 Mio. $ basierend auf einem Uranpreis von 65 $ pro Pfund deutlich.



- Die durchschnittliche Produktion beläuft sich auf über eine Million Pfund pro Jahr bei einer Gesamtproduktion von 16 Millionen Pfund Uran im Laufe eines 14-jährigen Minenlebens.

- Die Investitionsausgaben (CAPEX) für das Projekt betragen Schätzungen zufolge etwa 8 Mio. $ an Vorproduktionskosten sowie 43,9 Mio. $ an Startkapital.

- Die direkten Betriebskosten im Laufe der durchschnittlichen Lebensdauer einer Mine belaufen sich auf 30,68 $ pro enthaltenem Pfund U3O8.

- Anhand metallurgischer Tests ließ sich demonstrieren, dass sich Uran mithilfe konventioneller sogen. Haufenlaugungsverfahren gewinnen lässt.

- Die Urangewinnung mit Hilfe von Haufenlaugungsverfahren würde eine Produktion in der Form uranhaltigen Harzes möglich machen, das dann wiederum zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe von Blanding in Utah befördert werden würde.

Corpus Christi, TX, 16. September 2014 - Die Uranium Energy Corp. (NYSE MKT: UEC, das "Unternehmen" bzw. "UEC") freut sich, bekannt geben zu können, dass dem Unternehmen nun die Ergebnisse einer sog. vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung [Preliminary Economic Assessment ("PEA")] vorliegen, welche nach Maßgabe des nationalen Instruments 43-101 ("NI 43-101") für das Anderson-Projekt (das "Projekt") durchgeführt worden ist. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung umfasst das Projekt 9.852 Acre (39,9 Quadratkilometer) und setzt sich aus 459 aneinander angrenzenden, nicht patentierten Jodabbau- und Seifenerz-Grubenfeldern sowie zwei Parzellen im US-Bundesstaat Arizona zusammen. Das Projekt liegt im westlichen Teil des Yavapai County, rund 75 Meilen (121 Kilometer) nordwestlich von Phoenix.

Urheber der für das Projekt abgeschlossenen vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung waren die folgenden Personen: Douglas L. Beahm, P.E., P.G. Chefingenieur bei der BRS Inc., Terence P. (Terry) McNulty, P.E., PhD. Sc., von der T. P. McNulty and Associates Inc., Bruce Davis, FAusIMM, von der BD Resource Consulting Inc. sowie Robert Sim, P.G., von der SIM Geological Inc. Zweck der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung war es, eine unabhängige Analyse der potentiellen wirtschaftlichen Rentabilität der Bodenschatzvorkommen* des Projekts vorzunehmen.

Präsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied Amir Adnani dazu: "Neben unserem kostengünstigen ISR-Unternehmen in Texas ist das Anderson-Projekt ein weiteres Beispiel für das umfassende Portfolio an Projekten, die für die Gesellschafter bei höheren Uranpreisen mit einem beträchtlichen Mehrwert einhergehen wird. Seit der Übernahme des Anderson-Projekts im September 2011 haben wir eine bedeutende Mineralressource gemäß dem NI 43-101 ausmachen können und konnten nun eine vorläufige wirtschaftliche Beurteilung abschließen, die einen wichtigen Meilenstein in Richtung unserer kommerziellen Entwicklung darstellt. Wir blicken schon gespannt auf stete Weiterentwicklungen bei Anderson und sind zuversichtlich, dass sich im Rahmen weiterer Studien, einschließlich einer Untersuchung über die Gewinnung von Vanadium als einem entscheidenden Nebenprodukt, die Wirtschaftlichkeit des Projekts weiter steigern lassen wird."

Zur Wirtschaftlichkeit des Projekts

Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung betrifft einen vierjährigen Vorproduktionszeitraum inklusive Entwicklungsbohrungen, Minen- und Haldenplanung sowie entsprechende Genehmigungen. Die Vorproduktionsausgaben belaufen sich Schätzungen zufolge auf 8 Millionen US-Dollar. Das Startkapital für die Bergbauausrüstung für den Tagebau, Anlagen für die Mineralienverarbeitung, die Vorbereitung des Standorts, Zugang, Infrastruktur, Gebäude sowie die anfängliche Haufenlaugungsplattenkonstruktion macht insgesamt rund 43,9 Millionen US-Dollar aus. In den Jahren vier bis einschließlich acht des Minenbetriebs müsste dann noch zusätzliches Kapital für Geräte aufgewendet werden, die beim Abbau an steilen Böschungen im Untertagebau zum Einsatz kommen, welches sich auf insgesamt 87,6 Millionen US-Dollar beläuft. Das für die gesamte Minenlebensdauer unter Berücksichtigung etwaiger Eventualitäten, Ersatzkapital und zusätzlichen Haufenlaugungsplatten aufzuwendende Kapital wird mit 139,2 Millionen US-Dollar beziffert.

Die voraussichtliche Minenlebensdauer beläuft sich auf 14 Jahre, wobei davon ausgegangen wird, dass sich während dieses Zeitraums mit der Mine geschätzte 16 Millionen Pfund Uran bei einem durchschnittlichen jährlichen Satz werden produzieren lassen, der geringfügig über einer Million Pfund pro Jahr liegen wird.

Anhand der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung wird eine positive Kapitalrendite mit einem internen Zinsfuß (IRR) zwischen 53 % und 63 % deutlich, wobei die Uranpreise in einer Sparte zwischen 60 $ und 65 $ pro Pfund anzusiedeln sein werden. Der Nettobarwert (NPV) bei einem Diskontsatz von 10 % liegt zwischen 109,9 Millionen US-Dollar und 142,2 Millionen US-Dollar vor Ertragsteuern. Einschließlich der Ertragsteuern für den US-Bundesstaat Arizona und der US-Bundesertragsteuer wird der interne Zinsfuß zwischen 42 % und 50 % bei Uranpreisen in einer Größenordnung zwischen 60 $ und 65 $ pro Pfund liegen. Der Nettobarwert bei einem Diskontsatz von 10 % liegt zwischen 76,4 Millionen US-Dollar und 101 Millionen US-Dollar nach Ertragsteuern.

Vor Ertragsteuern

bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund

NPV bei einem Diskontsatz von 131,7 Millionen US- 170,7 Millionen US- 8 % Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 109,0 Millionen US- 142,2 Millionen US- 10% Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 90,7 Millionen US- 119,0 Millionen US- 12% Dollar Dollar

Interner Zinsfuß 53 % 63 %



Nach Ertragsteuern für den US-Bundesstaat Arizona und der US-Bundesertragsteuer

bei 60 $/Pfund bei 65 $/Pfund

NPV bei einem Diskontsatz von 93,6 Millionen US- 122,8 Millionen US- 8 % Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 76,4 Millionen US- 101,1 Millionen US- 10% Dollar Dollar

NPV bei einem Diskontsatz von 62,4 Millionen US- 83,6 Millionen US- 12% Dollar Dollar

Interner Zinsfuß 42 % 50 %



Überblick über die Bodenschatzvorkommen

Schätzungen des aktuellen technischen Berichts nach Maßgabe des NI 43-101 (B D Resources, Juni 2012) zufolge lassen sich folgende Bodenschatzvorkommen anführen:



Mineralressourcenkategorie Grenzqual- t Tonnen Gehalt Mio. Pfund ität in % von in % von in % von U3O8 U3O8 U3O8 Angezeigte Mineralressource Tagebau 0,010 25.422 0,028 15,5 Untertagebau 0,035 1.426 0,049 1,5 Summe angezeigte 26.848 17,0 Mineralressource

Geschlussfolgerte Mineralressource Tagebau 0,010 4.633 0,024 2,5 Untertagebau 0,035 8.362 0,052 9,5 Summe geschlussfolgerte 12.995 12,0 Mineralressource



Die Ausformung der Lagerstätte ist dergestalt, dass die Mineralisierung an der Oberfläche im Norden vorkommt und in Richtung Süden aufgrund des geologischen Einfalls und des lokalen Terrains Tiefen von über 1800 Fuß (ca. 500 Metern) erreicht. Im Ergebnis dessen sind einige Teile der Vorkommen anhand von Abbauverfahren im Tagebau zugänglich, während sich andere wiederum besser anhand von Untertagebauverfahren erschließen lassen. Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung basiert auf einer konzeptuellen Minenplanung, die den Abbau im Tagebau sowie eine Kombination aus Abbauverfahren im Untertagebau an steilen Böschungen sowie Kammer-Pfeiler-Methoden umfasst.

Metallurgie und Verarbeitung

Die Verarbeitung und Gewinnung der Mineralien wird durch eine Haufenlaugung der abgebauten Mineralien vor Ort möglich. Die Mineralienverarbeitungsanlage sowie die anfängliche Haufenlaugungsplatte werden innerhalb eines Bereichs gelegen sein, der bereits durch flache Tagebauminen aus dem Gleichgewicht gebracht worden ist, die dort zwischen 1955 und 1959 in Betrieb waren und mit denen knapp 33.320 Pfund Uran produziert wurden, welches dann auf dem Handelsplatz der Atomenergiekommission [Atomic Energy Commission (AEC)] in Tuba City in Arizona verkauft wurde. Vor Ort sind noch Lagerbestände an abgebautem Material aus den vorhandenen Tagebauminen zu finden, von denen Stichproben entnommen wurden und dann zu metallurgischen Zwecken getestet worden sind.

Die metallurgischen Tests wurden von der Resource Development Inc. aus Denver in Colorado durchgeführt und von Dr. McNulty beaufsichtigt. Anhand der Testergebnisse wurde deutlich, dass sich das mineralisierte Material aus dem Anderson-Projekt erfolgreich mit konventionellen Haufenlaufungsverfahren gewinnen lässt.

Zieht man als Grundlage die aktuellen metallurgischen Tests heran, so kann man aus der vorläufigen wirtschaftlichen Beurteilung schließen, dass das abgebaute Mineral zunächst zerkleinert und nach dem Passieren von 1½ Inch (knapp 4 cm) auf 80 % ausgesiebt wird sowie anschließend mit einer Fördervorrichtung auf einer ausgefutterten Platte auf eine Nennhöhe von 20 Fuß (etwa 6 m) aufgestapelt wird. Mit Hilfe eines Tropfsystems wird dann ein Nennwert von 50 Pfund 93-prozentiger H2SO4-Säure pro Tonne mineralisiertem Material auf den Stapel aufgetragen, um das darin enthaltene Uran auszulaugen. Die Testergebnisse lassen darauf schließen, dass eine zu gewinnende Gesamtmenge von 90 % möglich wäre. Die Laugenlösungen werden anhand einer Lösungsmittelextraktionskreislaufs (LE) aus der Lösung entfernt, wodurch das konzentrierte Uran auf dem Harz verteilt wird.

Beim Basisfall für die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung (PEA) betrachtet man den konventionellen Abbau in Kombination mit einer Haufenlaugungsgewinnung vor Ort, wodurch als Zwischenprodukt ein Urankonzentrat in der Form eines uranhaltigen Harzes produziert wird, das dann zur abschließenden Verarbeitung zur Mühle White Mesa Mill in der Nähe von Blanding in Utah transportiert werden könnte. Sobald das Uran allerdings erst einmal konzentriert und auf dem Harz verteilt vorliegt, könnte es auch zu anderen zentralen Verarbeitungsanlagen befördert werden.

Vanadium ist in dem mineralisierten Material ebenfalls zu finden. Die vorläufige wirtschaftliche Beurteilung stützt sich hingegen lediglich auf die Gewinnung von Uran. Im Rahmen künftiger Studien wird man sich jedoch näher mit der Machbarkeit einer Gewinnung von Vanadium als Nebenprodukt beschäftigen. Die komplette vorläufige wirtschaftliche Beurteilung wird innerhalb von 45 Tagen auf der Internetseite der Wertpapieraufsichtsbehörde SEDAR zur Verfügung stehen.

Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden nach Maßgabe der kanadischen aufsichtsrechtlichen Auflagen zusammengestellt, die im NI 43-101 geregelt werden, und wurden von Clyde L. Yancey, P.G., dem Vizepräsidenten des Bereichs Exploration für das Unternehmen und eine sachkundige Person gemäß dem NI 43-101, überprüft.

Über die Uranium Energy Corp

Die Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden.

Kontakt zur Abteilung Investorenbeziehungen (Investor Relations) der Uranium Energy Corp unter: Gebührenfrei: (866) 748-1030 Fax: (361) 888-5041 E-Mail: info@uraniumenergy.com

Börseninformationen: NYSE MKT: UEC Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z WKN: AØJDRR ISN: US916896103

Hinweis für US-Investoren

Die in diesem Dokument erwähnten Rohstoffvorkommen wurden nach Maßgabe der Definitionsstandards für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und entsprechen nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die 'SEC'). Außerdem sind die gemessenen Rohstoffvorkommen, die angegebenen Rohstoffvorkommen und die abgeleiteten Rohstoffvorkommen zwar durch die Richtlinien in Kanada anerkannt und erforderlich, sie sind aber innerhalb des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in bei der SEC eingereichten Berichten und Erfassungserklärungen verwendet werden. Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der Rohstoffvorkommen oder alle Rohstoffvorkommen dieser Kategorien jemals in Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher. Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rohstoffvorkommen, die keine Mineralvorkommen darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von abgeleiteten Rohstoffvorkommen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der in dieser Pressemitteilung dargelegten gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind.

Safe Harbor Statement

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.



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