03.06.2014 14:30:51
|
DGAP-News: Uranium Energy Corp.
DGAP-News: Uranium Energy Corp. beruft Ganpat Mani in den Vorstand
Von 2009 bis 2013 war Ganpat Mani Präsident und Geschäftsführer von ConverDyn, einer Partnerschaft zwischen Tochtergesellschaften von Honeywell International Inc. und General Atomics, die sich auf die Umwandlung von Kernbrennstoff spezialisiert hat. In dieser Zeit war er auch als Direktor des Nuclear Energy Institute und als Mitglied des amerikanischen Civil Nuclear Trade Advisory Committee tätig. Er ist ein sehr erfahrener Verhandlungsführer bei Vertragsabschlüssen mit privaten und staatlichen Großunternehmen in Asien, Europa und den USA. So handelte Ganpat Mani den Vertrag über die Rückkehr der Uraniumeinspeisung aus der Konvertierungsanlage Metropolis im "Megatons to Megawatts-Programm" zwischen den USA und Russland aus. Er führte zudem im Rahmen der zahlreichen Nukleareinsätze des amerikanischen Wirtschaftsministeriums in Indien Gespräche mit Regierungs- und Handelsorganisationen.
Von 1994 bis 2007 bekleidete Ganpat Mani verschiedene hochrangige Marketingposten bei ConverDyn, unter anderem auch den des Senior-Vizepräsidenten. Bei ConverDyn war er für die Geschäftsbeziehungen zu großen Atomstromanbietern in Asien, Europa und den USA sowie Anreicherungsunternehmen in Europa und den USA verantwortlich. Er hat Positionspapiere und Entwürfe von Gesetzestexten für ConverDyn erstellt und das Unternehmen bei Gesprächen mit den amerikanischen Wirtschafts-, Energie- und Außenministerien sowie Branchenvereinigungen vertreten. Von 1973 bis 1994 arbeitete Ganpat Mani bei Honeywell International Inc. (ehemals Allied-Signal Inc.), wo er eine Reihe von Funktionsbereichen und Produktreihen abdeckte.
Ganpat Mani hält einen MBA der Rutgers University und einen Bachelor of Technology in Metallurgical Engineering der britischen Loughborough University.
Das Unternehmen beruft Ganpat Mani nach dem Rücktritt von Katharine Armstrong als Direktorin in den Vorstand des Unternehmens. Katharine Armstrong war seit 2012 Mitglied des Vorstands, nachdem sie bereits Anfang 2010 in den Aufsichtsrat berufen wurde.
Katharine Armstrong verlässt den Vorstand aus persönlichen Gründen. Sie war Mitglied des Compensation Committee sowie des Nominating and Corporate Governance Committee. Im Zuge des Rücktritts von Katharine Armstrong hat der Vorstand David Kong, gleichzeitig auch Vorsitzender des Audit Committee, zum Mitglied des Compensation Committee und Nominating and Corporate Governance Committee ernannt.
Amir Adnani, Präsident und CEO, sagte dazu: "Wir begrüßen das Know-how und die Erfahrung von Ganpat Mani im Urangeschäft, insbesondere seine umfassenden Kenntnisse des globalen Kernbrennstoffmarktes. Das Unternehmen dankt gleichzeitig Katharine Armstrong für ihre Führung und ihr Know-how während ihrer fünfjährigen Amtszeit als Beraterin und Direktorin. Wir werden ihre Ansichten und Ratschläge in informellen Gesprächen auch weiterhin zu schätzen wissen."
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden.
Kontakt zu Investor Relations der Uranium Energy Corp unter: Gebührenfrei: (866) 748-1030 Fax: (361) 888-5041 E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen: NYSE MKT: UEC Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z WKN: AØJDRR ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in diesem Dokument erwähnten Rohstoffvorkommen wurden nach Maßgabe der Definitionsstandards für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und entsprechen nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die 'SEC'). Außerdem sind die gemessenen Rohstoffvorkommen, die angegebenen Rohstoffvorkommen und die abgeleiteten Rohstoffvorkommen zwar durch die Richtlinien in Kanada anerkannt und erforderlich, sie sind aber innerhalb des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in bei der SEC eingereichten Berichten und Erfassungserklärungen verwendet werden. Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der Rohstoffvorkommen oder alle Rohstoffvorkommen dieser Kategorien jemals in Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher. Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rohstoffvorkommen, die keine Mineralvorkommen darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von abgeleiteten Rohstoffvorkommen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der in dieser Pressemitteilung dargelegten gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
03.06.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
271959 03.06.2014
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Personalie
Uranium Energy Corp. beruft Ganpat Mani in den Vorstand
03.06.2014 / 14:30
---------------------------------------------------------------------
Uranium Energy Corp. beruft Ganpat Mani in den Vorstand
Corpus Christi, TX, 3. Juni 2014 - Uranium Energy Corp. (NYSE MKT: UEC, das
"Unternehmen" oder "UEC") freut sich, die Berufung von Ganpat Mani in den
Vorstand des Unternehmens bekanntgeben zu dürfen.
Von 2009 bis 2013 war Ganpat Mani Präsident und Geschäftsführer von ConverDyn, einer Partnerschaft zwischen Tochtergesellschaften von Honeywell International Inc. und General Atomics, die sich auf die Umwandlung von Kernbrennstoff spezialisiert hat. In dieser Zeit war er auch als Direktor des Nuclear Energy Institute und als Mitglied des amerikanischen Civil Nuclear Trade Advisory Committee tätig. Er ist ein sehr erfahrener Verhandlungsführer bei Vertragsabschlüssen mit privaten und staatlichen Großunternehmen in Asien, Europa und den USA. So handelte Ganpat Mani den Vertrag über die Rückkehr der Uraniumeinspeisung aus der Konvertierungsanlage Metropolis im "Megatons to Megawatts-Programm" zwischen den USA und Russland aus. Er führte zudem im Rahmen der zahlreichen Nukleareinsätze des amerikanischen Wirtschaftsministeriums in Indien Gespräche mit Regierungs- und Handelsorganisationen.
Von 1994 bis 2007 bekleidete Ganpat Mani verschiedene hochrangige Marketingposten bei ConverDyn, unter anderem auch den des Senior-Vizepräsidenten. Bei ConverDyn war er für die Geschäftsbeziehungen zu großen Atomstromanbietern in Asien, Europa und den USA sowie Anreicherungsunternehmen in Europa und den USA verantwortlich. Er hat Positionspapiere und Entwürfe von Gesetzestexten für ConverDyn erstellt und das Unternehmen bei Gesprächen mit den amerikanischen Wirtschafts-, Energie- und Außenministerien sowie Branchenvereinigungen vertreten. Von 1973 bis 1994 arbeitete Ganpat Mani bei Honeywell International Inc. (ehemals Allied-Signal Inc.), wo er eine Reihe von Funktionsbereichen und Produktreihen abdeckte.
Ganpat Mani hält einen MBA der Rutgers University und einen Bachelor of Technology in Metallurgical Engineering der britischen Loughborough University.
Das Unternehmen beruft Ganpat Mani nach dem Rücktritt von Katharine Armstrong als Direktorin in den Vorstand des Unternehmens. Katharine Armstrong war seit 2012 Mitglied des Vorstands, nachdem sie bereits Anfang 2010 in den Aufsichtsrat berufen wurde.
Katharine Armstrong verlässt den Vorstand aus persönlichen Gründen. Sie war Mitglied des Compensation Committee sowie des Nominating and Corporate Governance Committee. Im Zuge des Rücktritts von Katharine Armstrong hat der Vorstand David Kong, gleichzeitig auch Vorsitzender des Audit Committee, zum Mitglied des Compensation Committee und Nominating and Corporate Governance Committee ernannt.
Amir Adnani, Präsident und CEO, sagte dazu: "Wir begrüßen das Know-how und die Erfahrung von Ganpat Mani im Urangeschäft, insbesondere seine umfassenden Kenntnisse des globalen Kernbrennstoffmarktes. Das Unternehmen dankt gleichzeitig Katharine Armstrong für ihre Führung und ihr Know-how während ihrer fünfjährigen Amtszeit als Beraterin und Direktorin. Wir werden ihre Ansichten und Ratschläge in informellen Gesprächen auch weiterhin zu schätzen wissen."
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden.
Kontakt zu Investor Relations der Uranium Energy Corp unter: Gebührenfrei: (866) 748-1030 Fax: (361) 888-5041 E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen: NYSE MKT: UEC Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z WKN: AØJDRR ISN: US916896103
Hinweis für US-Investoren
Die in diesem Dokument erwähnten Rohstoffvorkommen wurden nach Maßgabe der Definitionsstandards für Rohstoffvorkommen des kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und entsprechen nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die 'SEC'). Außerdem sind die gemessenen Rohstoffvorkommen, die angegebenen Rohstoffvorkommen und die abgeleiteten Rohstoffvorkommen zwar durch die Richtlinien in Kanada anerkannt und erforderlich, sie sind aber innerhalb des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in bei der SEC eingereichten Berichten und Erfassungserklärungen verwendet werden. Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der Rohstoffvorkommen oder alle Rohstoffvorkommen dieser Kategorien jemals in Mineralvorkommen umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher. Insbesondere sollte beachtet werden, dass Rohstoffvorkommen, die keine Mineralvorkommen darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von abgeleiteten Rohstoffvorkommen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der in dieser Pressemitteilung dargelegten gemessenen Rohstoffvorkommen, angegebenen Rohstoffvorkommen oder abgeleiteten Rohstoffvorkommen wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind.
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.
Ende der Corporate News
---------------------------------------------------------------------
03.06.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
271959 03.06.2014
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Nachrichten zu Uranium Energy Corp.mehr Nachrichten
Keine Nachrichten verfügbar. |