20.12.2016 17:45:42
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Brüssel macht Weg für neues EEG frei
Von Stefan Lange
BERLIN (Dow Jones)--Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kann inklusive des neuen Ausschreibungsmodus' wie geplant Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte, bestätigte die EU-Kommission das EEG 2017 und hatte keine beihilferechtlichen Bedenken.
Ab Januar 2017 wird die Einspeisevergütung für Strom aus neuen Windrädern, Solaranlagen und Biomassekraftwerken damit nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern zuvor in Ausschreibungen ermittelt. Die günstigsten Bieter erhalten die Zuschläge für ihre Projekte. Teil der Brüsseler Genehmigung ist auch das Windenergie-auf-See-Gesetz, mit dem für Windenergieanlagen vor der Küste ebenfalls Ausschreibungen eingeführt werden.
Umlage steigt Das neue Verfahren soll die Kosten der Energiewende dämpfen. Doch die Ökostromumlage, mit der die Energiewende finanziert wird, steigt 2017 erst einmal auf einen neuen Höchstwert: Von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr bedeutet der Anstieg zusätzliche Ausgaben von ungefähr 18 Euro. Die Erhöhung entspricht einem Zuwachs von 8 Prozent.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ist die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei einer Ausnahme stets gestiegen. Mit ihr wird die Differenz bezahlt zwischen dem Preis, den Stromerzeuger für ihren Strom an der Börse bekommen, und den garantierten Einspeisepreisen für grünen Strom. Fällt der Börsenpreis, steigt die Umlage automatisch. Weil wegen der Energiewende jedes Jahr mehr Strom aus erneuerbaren Quellen auf den Markt kommt, wird das Angebot größer und drückt den Preis an der Börse seit langem beharrlich.
Netzreserve zulässig Außerdem gab die europäische Kommission nach Ministeriumsangaben grünes Licht für die sogenannte Netzreserve. Sie ist die Antwort auf die anhaltenden Probleme im Leitungsbau und die damit verbundenen Schwankungen bei der Versorgung. Um kritische Situationen zu vermeiden, halten Energieversorger Kraftwerke als Reserve vor - und lassen sich das gut bezahlen.
Laut dem aktuellem Bericht der Bundesnetzagentur liegen die "Kosten für wesentliche Systemsicherheitsmaßnahmen" in diesem Jahr bei mindestens 126,6 Millionen Euro. Für 2017 werden die Kosten derzeit auf 104,9 Millionen Euro geschätzt. Diese Summen enthalten aber noch keine maßgeblichen Posten wie anfallende Arbeitskosten und dürften am Ende weitaus höher liegen. Die Betreiber können die Kosten auf die Stromkunden abwälzen.
(Mitarbeit: Christian Grimm)
Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com
DJG/stl/smh
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December 20, 2016 11:15 ET (16:15 GMT)
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