STRABAG Aktie
WKN: STR / ISIN: AT000000STR1
Verdacht auf Preisabsprachen |
13.12.2012 17:07:00
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Anklage gegen polnischen Strabag-Manager
Die Vorwürfe beziehen sich unter anderem auf den Bau eines Abschnitts der Landesstraße 8 und eines Abschnitts der Autobahn A4. Im ersten Fall erfolgte nach Darstellung der Zeitschrift "Newsweek Polska" die Absprache, ein Konsortium unter Beteiligung der Strabag habe den Auftrag erhalten. Bei der Autobahn habe sich ein Konkurrent geweigert, an der Manipulation der Ausschreibung teilzunehmen, die somit misslungen sei. "Aber schon die Verabredung war ein Verbrechen", erklärte Staatsanwalt Marcin Wielgomas vom Berufungsgericht in Warschau der Zeitung "Gazeta Wyborcza".
Dem "Newsweek"-Bericht zufolge arbeiteten die Vertreter der Baufirmen mit einem Direktor in der Straßenbaubehörde GDDKiA zusammen. Von ihm hätten sie erfahren, welchen Betrag die Behörde maximal für ein bestimmtes Projekt ausgeben wolle. Die Firma, die den Auftrag bekommen sollte, gab dann das mit den Konkurrenten vereinbarte niedrigste Angebot ab. Pawel A. von der Strabag soll bei den Absprachen die Hauptrolle gespielt haben, auch die polnische Firma Mostostal sei beteiligt gewesen, so der Vorwurf.
Ein Schwachpunkt der Anlage ist laut "Newsweek" das vom Geheimdienst ABW gesammelte Beweismaterial. Die Telefonate der Manager seien chiffriert gewesen, so das Blatt. Sie hätten sich vordergründig etwa über Hotelbuchungen und Unterhosen unterhalten. "Schick' mir deine Zimmernummer, denn ich bin eine Etage höher, wenn ich mich richtig erinnere", zitiert die Zeitschrift die Aussage eines Managers. Die Antwort von Pawel A. habe "Zimmernummer 951 net" gelautet, womit er nach Ansicht der Ermittler seinen Angebotspreis von 951 Mio. Zloty (231,77 Mio. Euro) netto angegeben habe. "Ich zweifle, dass die Anklage vor Gericht bestand hat, über Hotelzimmer darf sich jeder unterhalten", sagte eine mit den Beschuldigten verbundene Quelle gegenüber der Zeitschrift.
Die Strabag in Polen erklärte gegenüber "Newsweek", die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel " ergeben keine Grundlage zur Feststellung, dass es zu irgendeiner Art von Absprache bei einer Ausschreibung" gekommen sei.
(APA)

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