Amazon Aktie
WKN: 906866 / ISIN: US0231351067
Affiliates |
10.11.2022 22:34:00
|
Amazon-Aktie fester: Amazon vor deutschem Bundesgerichtshof wegen Klage zu Partnerseiten
Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können. Kommt darüber ein Kauf zustande, zahlt Amazon eine Provision. Je nach Produktkategorie und monatlichem Umsatz können das bis zu zwölf Prozent sein. Die Links, die zum Beispiel mit "Bei Amazon kaufen" beschriftet sind, werden Affiliate-Links genannt. "Affiliate" ist Englisch und heißt Partner.
Das klagende Unternehmen bett1.de stört sich daran, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden, ohne dass Amazon dafür geradestehen muss. Man könne nicht die Umsätze mitnehmen und sich nicht darum scheren, ob der Kunde über betrügerische Seiten komme, sagte Firmengründer Adam Szpyt.
Im konkreten Verfahren geht es um ein Ranking auf einer Internetseite, in dem die Matratze des Unternehmens 2019 auf Platz eins der "besten Matratzen" gelistet war. Unter der Überschrift war allerdings nicht diese Matratze, sondern ein Konkurrenz-Produkt abgebildet, und auf der verlinkten Amazon-Seite konnte man nicht die Matratze von bett1.de, sondern die andere Matratze kaufen.
Die Teilnahmebedingungen von Amazon sehen vor, dass keine falschen oder irreführenden Angaben über Produkte und Dienstleistungen gestattet sind. Für die Einhaltung sind die Partner aber selbst verantwortlich. BGH-Anwalt Thomas Winter sagte, es gebe weder Weisungsmöglichkeiten noch inhaltliche Vorgaben, allein die technische Anbindung. Er verstehe nicht, warum bett1.de nicht gegen den konkreten Seitenbetreiber vorgegangen sei.
Das ist laut Geschäftsführer Szpyt aber so gut wie unmöglich, weil bei den "Fake-Testseiten" dann einfach alle paar Tage im Impressum die Adresse geändert werde. Mal sitze der Betreiber in den USA, dann auf Rügen, dann in Singapur. "Wir kämpfen gegen Geister."
Szpyts Anwältin aus den Vorinstanzen, Jeannette Viniol, sagte, viele Testseiten gebe es nur, weil sich mit den Links Geld verdienen lasse. Und Amazon lasse seinen Partnern die längstmögliche Leine. BGH-Anwalt Ralph Schmitt sprach von "organisierter Verantwortungslosigkeit".
Nach früheren BGH-Entscheidungen kommt eine Haftung allerdings nur infrage, wenn ein Unternehmen die Risiken durch eine Erweiterung seines Geschäftsbetriebs eingegangen ist. Beim Amazon-Partnerprogramm sei dies fraglich, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen seien die Partner in der Gestaltung ihrer Seite frei. Sie seien nicht verpflichtet, Links zu Amazon zu setzen, dürften parallel auch an anderen Partnerprogrammen teilnehmen und verlinkte Produkte auch negativ besprechen.
Klagen von bett1.de gegen Amazon waren auch schon vor mehreren Oberlandesgerichten erfolglos geblieben. Der BGH-Senat setzt nun seine Beratungen fort, das Urteil soll am 26. Januar verkündet werden. (Az. I ZR 27/22)
Die Amazon-Aktie notierte an der NASDAQ 12,18 Prozent höher bei 96,63 US-Dollar.
KARLSRUHE (dpa-AFX)

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Amazonmehr Nachrichten
03.04.25 |
Dow Jones aktuell: Dow Jones rutscht zum Start ab (finanzen.at) | |
02.04.25 |
Amazon to begin deploying rival satellites to Starlink this month (Financial Times) | |
02.04.25 |
Starker Wochentag in New York: Dow Jones zum Ende des Mittwochshandels im Plus (finanzen.at) | |
02.04.25 |
Dow Jones aktuell: Dow Jones klettert am Nachmittag (finanzen.at) | |
02.04.25 |
Amazon will wohl TikTok kaufen - und so das Verbot verhindern (Spiegel Online) | |
01.04.25 |
Börse New York: Dow Jones zeigt sich zum Ende des Dienstagshandels leichter (finanzen.at) | |
01.04.25 |
Schwacher Handel in New York: Dow Jones präsentiert sich schwächer (finanzen.at) | |
01.04.25 |
Freundlicher Handel in New York: Dow Jones am Dienstagmittag mit Zuschlägen (finanzen.at) |
Analysen zu Amazonmehr Analysen
03.04.25 | Amazon Outperform | RBC Capital Markets | |
31.03.25 | Amazon Buy | Jefferies & Company Inc. | |
07.02.25 | Amazon Buy | UBS AG | |
07.02.25 | Amazon Kaufen | DZ BANK | |
07.02.25 | Amazon Overweight | Barclays Capital |
Aktien in diesem Artikel
Amazon | 152,62 | -5,67% |
|