Deutsche Börse Aktie
WKN: 581005 / ISIN: DE0005810055
13.09.2017 22:40:41
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WDH: Deutsche Börse will Millionenstrafe zahlen
(Wiederholung: Im ersten Absatz letzter Satz wurde ergänzt, dass sich die Vorwürfe und Ermittlungen auch gegen das Unternehmen Deutsche Börse richten und nicht nur gegen Kengeter.)
ESCHBORN (dpa-AFX) - Die Deutsche Börse will mit der Zahlung einer Strafe von 10,5 Millionen Euro das Ermittlungsverfahren gegen ihren Konzernchef Carsten Kengeter aus der Welt schaffen. Aufsichtsrat und Vorstand hätten sich dazu entschieden, eine entsprechende Verständigung mit der Staatsanwaltschaft in Frankfurt zu suchen, teilte die Deutsche Börse am späten Mittwochabend mit. Die in Aussicht gestellten Geldbußen im Zusammenhang mit Vorwürfen wegen angeblichen Insiderhandels und einer angeblich unterlassenen Mitteilung wolle das Unternehmen akzeptieren, hieß es. Die Vorwürfe erstrecken sich neben der Person Kengeters auch auf das Unternehmen Deutsche Börse.
Es teile die Vorwürfe zwar nach wie vor nicht, habe sich aber im Sinne des Unternehmenswohls dazu entschlossen. Eine Belastung durch Ermittlungsverfahren für den Konzern solle so vermieden werden. Die Ermittlungen gegen Kengeter dürfte gegen Auflagen eingestellt werden, hieß es weiter vom Unternehmen.
Gegen Kengeter wird wegen eines Aktiengeschäfts aus dem Dezember 2015 ermittelt - das war gut zwei Monate bevor der geplante und letztlich gescheiterte Zusammenschluss mit der Londoner Börse (LSE) öffentlich gemacht worden war. Der Vorwurf ist, dass der Manager bereits im Sommer 2015 entsprechende Gespräche mit der LSE geführt hatte und in diesem Wissen in großem Stil Deutsche-Börse-Aktien kaufte. Der Aufsichtsrat der Börse hatte die Vorwürfe als haltlos bezeichnet.
Kengeters Zukunft als Börsenchef gilt als eng verknüpft mit dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Sein Dreijahresvertrag, der am 31. März 2018 ausläuft, wurde vom Aufsichtsrat bislang nicht verlängert. Nun hieß es von der Deutschen Börse, das Gremium entscheide erst über die Vertragsverlängerung wenn die Staatsanwalt ihre Ermittlungen und die Bafin ihre Prüfung abgeschlossen hätten./stb

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