23.09.2019 12:01:47
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Verbraucherzentrale erwartet nach Thomas-Cook-Insolvenz keine Preiserhöhungen
BERLIN (Dow Jones)--Die Verbraucherzentrale erwartet angesichts der Thomas-Cook-Insolvenz keine unmittelbaren Preissteigerungen für deutsche Kunden. "Der Wettbewerb wird in diesem Segment zwar nicht mehr ganz so hart sein, ist aber immer noch breit genug", sagte der Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv), Felix Methmann, im Gespräch mit Dow Jones Newswires. Es gebe im deutschen Reisemarkt mit der Tui AG und der DER Touristik Group noch zwei weitere große Anbieter und dazu noch viele Mittelständler. "Deswegen glauben wir nicht, dass die Preise höher werden."
Methmann forderte der die Bundesregierung auf, der Condor Flugdienst GmbH nun einen Überbrückungskredit zu gewähren. Dies sei schon aus Gründen der Gleichheit geboten. "Ein solcher Kredit wurde auch der Air Berlin genehmigt und später zurückgezahlt." Zuvor hatte das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt, einen entsprechenden Antrag der deutschen Thomas-Cook-Tochter zu prüfen. Sollte die Regierung den Kredit nicht bewilligen, erwartet der Vzbv-Rechtsexperte auch eine mögliche Insolvenz der Condor.
Die Thomas-Cook-Gruppe hatte am Morgen mitgeteilt, dass die Verhandlungen zur geplanten Rekapitalisierung gescheitert sind und auf Notgeschäftsführung umgestellt werde. Reisen am Montag und Dienstag könnten nicht durchgeführt werden, jeglicher Verkauf von Reisen werde gestoppt. Sollten weitere Optionen scheitern, werde für die Thomas Cook GmbH, Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und möglicherweise auch weitere Gesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt.
Methmann empfahl betroffenen Pauschalurlaubern, ihren Reisesicherungsschein zu prüfen, denn sie seien gegen Insolvenz geschützt. Kosten für die Rückbeförderung würden von der Versicherung erstattet. Soweit der Urlaub nicht Anspruch genommen wurde, gebe es Geld zurück. "Wenn nur 50 Prozent in Anspruch genommen wurden, dann gibt es 50 Prozent zurück. Wurden nur 20 Prozent in Anspruch genommen, gibt es 80 Prozent zurück." Es lohne sich auch, bei der Versicherung anzurufen und nach Angeboten oder Möglichkeiten für einen Rückflug zu fragen, so der Reiserechtsexperte. Man könne sich auch selbst einen Rückflug organisieren. Wenn dieser erst in ein paar Tagen startet, dann könne man auch ein gleichwertiges Hotel buchen. "Die Kosten hierfür muss ebenfalls die Versicherung tragen", so Methmann.
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