11.03.2009 15:45:00
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UPDATE2: Kabinett billigt neue Regeln für Managergehälter
"Wir stehen in der Politik zur Zeit vor der Aufgabe, den Schaden, den Manager am Finanzmarkt angerichtet haben, im Gemeinwohlinteresse so gut es geht zu begrenzen", erklärte Zypries. In vielen Unternehmen sei in der Vergangenheit zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter - wie etwa Umsatzzahlen oder Börsenkurse zu bestimmten Stichtagen - geschaut worden. Das langfristige Wohlergehen des Unternehmens sei dabei aus dem Blick geraten.
Die Gesamtvergütung müsse "langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzen", so der Gesetzestext. Das sei besonders bei Aktienbezugsrechte und Bonuszahlungen wichtig, die bei Top-Managern oft einen großen Teil des Gesamteinkommens ausmachen. Außerdem wurden die Aktienbezugsrechte neu geregelt: Um langfristiges Denken zu fördern, dürfen Beschäftigte und Geschäftsführung ihre Aktienoptionen nach frühestens vier Jahren ausüben. Bisher gilt hier eine Mindestfrist von zwei Jahren.
Die Vergütung der Manager solle angemessen sein, heißt es weiter. Die Angemessenheit der Vergütung richte sich dabei nach bestimmten Kriterien, wie unter anderem die Leistung des Einzelnen und die Üblichkeit, beispielsweise innerhalb der Branche oder innerhalb des Unternehmens.
Hierbei will das Kabinett dem Aufsichtsrat eine zentrale Verantwortung geben: Dieser solle in Zukunft die Vergütung selbst beschließen müssen und die Entscheidung nicht mehr in Untergremiem verlagern. Außerdem solle möglich sein, die Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich herabsetzen zu dürften, wenn das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerate. Die Aufsichtsratsmitglieder sollen persönlich auf Schadensersatz haften, wenn sie eine unangemessene Vergütung beschließen.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte die Pläne. Der Staat müsse nicht alles regeln. Zugleich warnte der BDI vor einer unscharfen Formulierung der gesetzlichen Entscheidungskriterien zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge bei einer verschlechterten Unternehmenslage. Dadurch entstehe "für den Aufsichtsrat eine unzumutbare Rechtsunsicherheit". Darüber hinaus gehen durch das Wechselverbot der Vorstände in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates gerade in Familienunternehmen viel Wissen verloren.
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