Ryanair Aktie
WKN DE: A1401Z / ISIN: IE00BYTBXV33
29.06.2023 10:32:00
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TUIfly erneut zu Beihilfenrückzahlung vor EU-Gericht abgeblitzt
Das Gericht der Europäischen Union
hat erneut Rechtsmittel der Fluggesellschaft TUIfly gegen die
Rückzahlung österreichischer Beihilfen abgewiesen. Das Gericht
bestätigte damit in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine
Entscheidung der EU-Kommission von 2016, wonach TUIfly am Flughafen
Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten habe, die
Österreich zurückfordern müsse. TUIfly war bereits im September 2021
erfolglos vor das EU-Gericht gezogen.
Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX - das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hatte - und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Konkret musste Österreich von TUIfly ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. Euro sowie von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro zurückfordern.
(Redaktionelle Hinweise: Rechtssache C-763/21) hel/ths/phs/kmh
APA

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