11.11.2019 13:43:00
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Thomas-Cook-Pleite offenbart Lücken im Pauschalreisegesetz
Das ist vor allem in den ersten Tagen nach Bekanntwerden einer Pleite kritisch. Urlauber, die kurz vor ihrem Reiseantritt stehen und noch gar nicht wissen, ob die Reise überhaupt stattfindet, können nicht einfach darauf verzichten, ohne dafür Stornogebühr bezahlen zu müssen. "Die Leute sind relativ in der Luft gehängt", kritisierte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner am Montag im Gespräch mit der APA.
"In dem Moment, wo der Insolvenzantrag da ist, sollen die betroffenen Reisenden kostenfrei zurücktreten können", regte die Rechtsexpertin für "zeitnahe Reisen" im Falle einer Pleite an. Die Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters sollte ihrer Meinung nach sofort nach Bekanntwerden zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen.
Im Falle von Thomas Cook mussten die Kunden "tageweise schauen", wie es um ihren Urlaub bestellt ist. "Es wurden ja alle recht eiskalt erwischt von der Pleite - gerade in den Herbstferien", so Pronebner. Am 23. September meldete die britische Thomas Cook Insolvenz an, tags darauf die deutsche und einen weiteren Tag später, am 25. September, die österreichische.
Informationen für die betroffenen Urlauber folgten dann nur tröpfchenweise: Am 26. September wurden in Österreich sämtliche Reisen "bis 4. Oktober" abgesagt, am 4. Oktober wurden dann alle Aufenthalte "ab 1. November" gestrichen.
In der Regel war es der Juristin zufolge dann so, dass sich die Kunden an das Reisebüro gewendet haben, das dann eine Ersatzreise gebucht hat. Hätten sie selber eine Ersatzreise gebucht, wären sie unter Umständen letztlich mit zwei Reisen da gestanden; hätten sie nur abgewartet, um keine Zusatzkosten zu riskieren, wären sie möglicherweise ohne Reise übriggeblieben. Und im Falle von Thomas Cook haben die Reisen dann tatsächlich nicht stattgefunden.
Am Beispiel dieser Insolvenz habe sich gezeigt, "wie eine unklare Informationspolitik zur starken Verunsicherung der Konsumenten führen kann", so der ÖAMTC. Es sei wichtig "relativ rasch zu Informationen darüber zu kommen, welche Reisen in nächster Zeit stattfinden und an wen man sich wenden kann", wünscht sich Pronebner diesbezüglich "gesetzlich klarere Regeln".
(Schluss) kre/kan
ISIN GB00B1VYCH82 WEB http://www.thomascookgroup.com/
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