20.11.2019 13:07:00
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Thomas-Cook-Pleite - Kolba-Verein klagt Deutschland auf Staatshaftung
Die Deckelung sei nämlich EU-rechtswidrig, so Kolba am Mittwoch. Die Musterklage, die sich exemplarisch auf zwei, drei Einzelfälle beziehe, bringe man beim Kammergericht Berlin als Erster Instanz ein. Zweite Instanz sei dann das Oberlandesgericht, das die Causa an den Europäischen Gerichtshof herantragen müsse, sollte es Zweifel bezüglich der EU-Norm haben. Die Pauschalreiserichtlinie verpflichte die EU-Mitgliedsstaaten, für eine effektive Absicherung zu sorgen, sagt der VSV-Obmann: "Dagegen verstößt die deutsche Regelung - daher haftet der Staat für den Ausfall" - nämlich für Beträge, die über die 110 Mio. Euro hinausgehen. Diese Deckelung bezieht sich auf jeweils eine Versicherung für jeweils ein Jahr.
Profitieren könnten von dem Rechtsgang rund 400.000 Deutsche, die bei Thomas Cook gebucht haben - aber auch rund 5.000 Österreicher, die in Deutschland gebucht haben - etwa bei der Thomas Cook GmbH, bei Öger Tours oder bei Bucher Reisen. Das betrifft im Sinne der EU-Pauschalreiserichtlinie nur Pauschalreisen, nicht aber Einzelbuchungen. Zudem betrifft die Musterklage auch nicht Österreicher, die in Österreich pauschal gebucht haben, etwa bei der Thomas Cook Austria AG, ihr Arrangement auch bezahlt haben, die Reise aber nicht mehr antreten konnten. Das seien an die 20.000 Menschen, für die die 22 Mio. Euro Gesamtdeckung wohl ausreichen würden für 100 Prozent Entschädigung, ist sich der VSV-Obmann sicher. Die Anmeldefrist dafür ist jedoch vor kurzem abgelaufen.
Kolba schätzt, dass die Entschädigung in Sachen Thomas Cook in Deutschland wohl unter 50 Prozent liegen wird. Ende Oktober war in Medienberichten sogar vorgerechnet worden, dass die 660.000 Buchungen zum Zeitpunkt der Insolvenz der deutschen Thomas Cook einen Gesamtwert von 500 Mio. Euro gehabt hätten, womit fast 400 Mio. Euro ungedeckt seien. Dabei gebe es aber offene Fragen, meint Kolba, etwa ob hier Rücktransportkosten schon vorweg abgezogen werden dürfen oder nicht.
Den Weg der Musterklage wählt der VSV, weil sonst bis mindestens Frühjahr 2020 zugewartet werden müsse, wie viel über den deutschen Abwickler (Zurich) entschädigt werde. So hofft man, nach den Musterklagen - konkret Feststellungsklagen, wonach der deutsche Staat haftet - rascher auch Leistungsklagen einbringen zu können. Dies tut der Verein nur für Mitglieder - eine Mitgliedschaft ist auch außerordentlich für 30 Euro im Jahr möglich. Da der VSV laut Statuten weltweit tätig ist, können das auch Deutsche sein. Um schon während des Musterklage-Verfahrens laufend informiert zu sein, können Geschädigte über verbraucherschutzverein.at einen kostenlosen Newsletter bestellen.
sp/ivn
APA
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