20.05.2023 09:45:00
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Stromkostenbremse für Haushalte mit mehr als drei Personen
Der Stromkostenergänzungszuschuss wird grundsätzlich automatisch gewährt, wenn an einer Adresse mit mehr als drei im Zentralen Melderegister gemeldeten Personen Strom über einen Haushaltszählpunkt bezogen wird, teilte das Finanzministerium am Samstag in einer Aussendung mit. Dies sei bei rund 85 Prozent der in Frage kommenden Haushalten der Fall, hieß es.
Für jene Adressen, die nicht automatisch erfasst werden können, weil es beispielsweise mehrere Zählpunkte an der Adresse gibt oder weil der Stromvertragspartner den Hauptwohnsitz nicht an der Adresse hat, wurde ein Antragsmodell geschaffen. Betroffene Haushalte werden ab kommender Woche vom Finanzministerium aktiv per E-Mail oder per Post darüber informiert, dass sie online einen Antrag stellen können. Die Antragstellung erfolgt digital unter https://www.stromkostenzuschuss.gv.at/haushalt/antrag.
Die von der türkis-grünen Bundesregierung auf den Weg gebrachte Stromkostenbremse gilt seit 1. Dezember 2022. Dadurch wird der Preis für die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Haushalt, also der Durchschnittsverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts abgefedert. Für den Mehrverbrauch muss dann der Strompreis laut Liefervertrag bezahlt werden.
"Wir haben zahlreiche Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um die Menschen zu unterstützen", betonte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss sollen nun alle größeren Haushalte, die durch die gestiegenen Stromkosten überproportional belastet sind, profitieren, so Brunner.
wim/gu
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