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20.03.2025 16:45:38

ROUNDUP: Wohnen noch teurer wegen neuer Norm? Institut widerspricht

BERLIN (dpa-AFX) - Das Deutsche Institut für Normung (DIN) weist Vorwürfe zurück, das Wohnen durch einen geplanten Gebäude-Tüv teurer zu machen. "Die geplante Norm ist als Orientierungshilfe für Eigentümer und Betreiber von Wohngebäuden angelegt", heißt es in einer Stellungnahme des Instituts. Es würden lediglich "bereits bestehenden Anforderungen in einem praxisnahen Leitfaden" zusammengefasst und konkretisiert. "Zusätzliche Kosten, die über die Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinausgehen, sind dementsprechend nicht zu erwarten."

Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hatte das DIN zuvor aufgefordert, die Pläne zurückzuziehen. "Wir brauchen keine weiteren Normen, die das Wohnen verteuern", sagte Verbandspräsident Konrad Adenauer. "Das DIN sollte im Gegenteil seine Verantwortung für bezahlbares Wohnen ernst nehmen und darüber nachdenken, welche überflüssigen Normen gestrichen werden können, damit in Deutschland wieder bezahlbar gebaut und gewohnt werden kann."

Bauministerin Geywitz: "Einen Bau-Tüv wird es nicht geben"

Der Entwurf einer "Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude" hat 40 Seiten. Dabei geht es etwa um die Befestigung von Dachrinnen, die Sicherheit von Balkongeländern und die Frage, ob Feuerlöscher alle zwei Jahre geprüft wurden. Es geht aber auch um mögliche Stolperkanten, die Sichtbarkeit der Hausnummer und die Höhe von Geländern.

Die "Bild"-Zeitung zitierte Bauministerin Klara Geywitz (SPD): "Einen Bau-Tüv wird es nicht geben. Wir werden Vermieter vor zusätzlicher Bürokratie bewahren und Mieter vor neuen Nebenkosten schützen." Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Vorsitzender der Bauministerkonferenz, nannte den DIN-Vorstoß in einer Mitteilung "kontraproduktiv": "Solche Prüfungen bringen keinen wesentlichen Mehrwert und kosten richtig Geld", sagte der CSU-Politiker. Er werde sich dafür einsetzen, "dass der Entwurf ersatzlos gestrichen wird".

Das DIN verweist darauf, dass der Entwurf noch bis zum 7. April öffentlich kommentiert werden könne. Bislang seien keine Anmerkungen eingegangen./wim/DP/ngu

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