Mercedes-Benz Group Aktie
WKN: 710000 / ISIN: DE0007100000
12.07.2022 17:30:38
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ROUNDUP 2: Kein Urteil bei Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz
(neu: Reaktionen von Mercedes-Benz und vzbv ergänzt.)
STUTTGART (dpa-AFX) - Im Prozess rund um eine Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern gegen den Autohersteller Mercedes-Benz (Mercedes-Benz Group (ex Daimler)) ist nach dem ersten Verhandlungstag kein Urteil gesprochen worden. Nach gut vier Stunden Verhandlung, bei der zunächst viel über Formalitäten und Formulierungen diskutiert wurde, schlug das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag einen Fortsetzungstermin vor. Demnach soll die Verhandlung im kommenden Jahr am 24. Januar weitergehen.
Zum Auftakt des Prozesses warnte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Thilo Rebmann, die Anwesenden im Saal 18 des OLG: "Es ist leider nicht immer ganz so einfach." Vieles stecke im Detail. Spätestens danach war klar: Das Verfahren wird wohl kompliziert.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern werfen die Verbraucherschützer dem Autobauer eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schadenersatz für betroffene Kunden erstreiten. Bis Ende Juni hatten sich laut Bundesamt für Justiz 2804 Mercedes-Kunden der Klage angeschlossen. Würde den Kundinnen und Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.
Der Vorsitzende Richter Rebmann machte deutlich, dass das OLG anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und Bundesgerichtshofs (BGH) rund um den Dieselskandal abwarten wolle. Der Generalanwalt des EuGH hatte Anfang Juni erklärt, dass seiner Ansicht nach Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hätten.
Der BGH wies im Juli auf die Möglichkeit hin, in einem "Dieselverfahren" im November die Folgen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern, sofern bis dahin eine Entscheidung des EuGH vorliege. Das OLG habe laut Rebmann den nächsten Termin für Ende Januar auch in der Hoffnung angesetzt, dass bis dahin die beiden höheren Instanzen Urteile gefällt haben und damit mehr Klarheit herrsche.
Mercedes begrüße es, dass sich das Gericht intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe, teilte eine Sprecherin im Anschluss mit. Die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche halte das Unternehmen für unbegründet. Das gelte auch für die Musterfeststellungsklage. Der vzbv vermochte in der Verhandlung erste verbraucherfreundliche Signale der Richter erkennen und begrüßte diese, wie aus einer Mitteilung hervorging./rwi/DP/men

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