Rechtsstreit |
22.12.2021 17:52:00
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Post-Aktie springt schlussendlich an: Post AG vs. portoservice.at - Nun geht es um Schadenersatz
Von der teilstaatlichen, börsennotierten Post hieß es dazu am Mittwoch zur APA: "Wir nehmen eine oberstgerichtliche Entscheidung natürlich zur Kenntnis und werden diese umsetzen." Wobei der Rechtsstreit weitergeht. "Ausstehend ist die Entscheidung über den Missbrauch durch Gewährung von zu niedrigen Vorleistungsentgelten im Geschäftsfeld Briefpost sowie die Möglichkeit für Geschäftskunden, insbesondere durch die Wahl des 'Auslieferortes', frei auszusuchen, ob sie Umsatzsteuer bezahlen oder nicht", so portoservice.at am Mittwoch in einer Aussendung.
In dem rechtskräftigen Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) als Rekursgericht in Kartellrechtssachen liest sich die Verurteilung vom November so: "Nach dem Markteintritt der Erstantragstellerin in den Markt für Post-Konsolidierungsdienstleistungen im Mai 2015 habe die Antragsgegnerin Maßnahmen ergriffen, um die Erstantragstellerin gezielt zu behindern (...) Der Antragsgegnerin kommt als ehemalige Monopolistin für Postdienstleistungen und Universaldienstbetreiber in weiten Teilen des österreichischen Postsektors, so auch auf dem Markt für die End-to-End-Beförderung von Briefen und persönlich adressierten Massendrucksachen, eine marktbeherrschende Stellung zu. Konsolidierer wie die Erstantragstellerin könnten ihre Leistung erst erbringen, wenn sie auf Leistungen der Antragsgegnerin zugreifen könnten."
Versandlogistiker leisten die Vorarbeit für das Adressieren der Werbung von Großkunden wie dem Versandhandel oder Telekom- und Energieunternehmen, ausgeliefert wird über die Verteilzentren der Post. Seit Jahresbeginn 2018 gab es für sie geringere Rabatte und Boni im Vergleich zu anderen Großkunden der Post.
stf/kre
(APA)
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