05.10.2018 11:04:45

Oberverwaltungsgericht Münster verfügt Rodungsstopp gegen RWE

BERLIN (Dow Jones)--Im Streit um die Rodung des Hambacher Forstes hat der Stromkonzern RWE eine juristische Schlappe erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Eilbeschluss entschieden, dass RWE den Forst am Braunkohletagebau vorläufig nicht abholzen darf. Das gilt so lange, wie noch nicht über die Klage des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach geurteilt ist, wie das Gericht mitteilte.

Mit seinem Beschluss gab der Senat der Beschwerde des BUND gegen ein Urteil der Vorinstanz Recht. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Naturschutz, unter anderem weil zwei Fledermausarten im Hambacher Forst siedeln. "Mit der sofortigen Ausnutzung des Hauptbetriebsplans unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts würden vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen", erklärte das Oberverwaltungsgericht.

RWE will das Waldstück roden, um den Tagebau weiter vorantreiben zu können. Nur mit einem Großaufgebot der Polizei war es gelungen, die Waldbesetzer aus dem Forst zu vertreiben. Der Energieversorger hat einen Graben um den Wald angelegt, um eine neuerliche Besetzung zu verhindern.

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/chg/sha

(END) Dow Jones Newswires

October 05, 2018 05:04 ET (09:04 GMT)

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