Netflix Aktie
WKN: 552484 / ISIN: US64110L1061
Urteil |
16.05.2025 17:05:38
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Netflix-Aktie höher: Abonnent wehrt sich juristisch - mit Erfolg
Das Landgericht Köln habe in dem konkreten Fall entschieden, dass Netflix mehrere Preiserhöhungen zu Unrecht vorgenommen habe, teilte der Rechtsanwalt und Youtuber Christian Solmecke als Vertreter des Klägers mit.
Es geht um den Klick auf einen Button
Der Mann hatte ein Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, das von 2017 bis 2021 mehrfach teurer wurde und schließlich 17,99 Euro kostete. Strittig war, ob die Schaltfläche "Preiserhöhung zustimmen" dafür angemessen war. Netflix muss der Entscheidung zufolge rund 200 Euro zurückzahlen.
"Ein Klick auf einen vermeintlich zustimmenden Button reicht nicht aus, wenn der Nutzer gar nicht erkennt, dass es sich um ein Vertragsangebot handeln soll", erläuterte Solmecke (AZ.: 6 S 114/23, 154 C 225/22). Eine Sprecherin des Landgerichts Köln bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass jetzt ein solches Urteil bei einer Klage gegen einen großen Streaminganbieter gefallen sei.
Netflix: "Entscheidung fällt aus dem Rahmen"
"Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen", sagte eine Netflix-Sprecherin zu der Entscheidung. "Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt."
Inwieweit sich andere Netflix-Kunden erfolgreich auf das Kölner Urteil berufen können, ist unklar. Die Klage war 2022 eingegangen. Das Gericht berief sich explizit auf die dreijährige Regelverjährungsfrist und wies bei der Entscheidung von dieser Woche ältere Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 wegen Verjährung zurück. Nach diesem Maßstab sind heute allenfalls Ansprüche ab 2022 neu einklagbar. Bei der nächsten Preiserhöhung im vergangenen Jahr hatte Netflix die Formulierung der Zustimmung dann abgewandelt.
Verbraucherschützer: "Starke Signalwirkung"
Verbraucherschützer sehen in dem Urteil eine "starke Signalwirkung" für alle Netflix-Kundinnen und -Kunden, die von einer Preiserhöhung betroffen waren. "Das Gericht stellte fest, dass die Preiserhöhung durch ein Pop-up-Fenster innerhalb der Plattform nicht ohne weiteres zu einer wirksamen Änderung der Preise führt. Es kommt vielmehr auf die Gesamtumstände an und darauf, ob ein wirksames Angebot für einen Änderungsvertrag vorliegt", sagte Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Tergek betonte, das Urteil wirke "unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix. Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen."
Anwältin Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigte sich erfreut über das Urteil. "Das ist ein kleiner weiterer Schritt hin zu einer Stärkung von Verbraucherrechten bei Abo-Verträgen: Es ist ein Stoppschild für Firmen, dass sie mit fadenscheinig eingeholten Zustimmungen nicht einfach die Preise erhöhen dürfen."
Im NASDAQ-Handel gewinnt die Netflix-Aktie zeitweise 0,8 Prozent auf 1.187,43 US-Dollar.
/bok/DP/jha
KÖLN (dpa-AFX)

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