21.09.2016 11:36:46
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KORREKTUR: Bayer, Monsanto legen Obergrenze für kartellrechtliche Verkäufe fest
(In der gegen 08:24 Uhr gesendeten Meldung muss es im 1. Satz des 2. Absatzes korrekt heißen:
Monsanto kam 2015 auf einen Umsatz von 15 Milliarden Dollar - zwei Drittel mit Saatgut (NICHT Herbiziden), die Differenz mit Herbiziden (NICHT Saatgut)-, während das Agrargeschäft von Bayer umgerechnet rund 11,6 Milliarden Dollar Umsatz erzielte, zum Großteil mit Herbiziden.
Der Fehler trat auch in der um 09.30 Uhr gesendeten Meldung mit der Überschrift: "TOP DE: Bayer, Monsanto legen Obergrenze für kartellrechtliche Verkäufe fest" auf.
Es folgt eine korrigierte Fassung:)
Bayer, Monsanto legen Obergrenze für kartellrechtliche Verkäufe fest
Von Jacob Bunge
NEW YORK (Dow Jones)--Wenn kartellrechtliche Auflagen im Rahmen der Übernahme von Monsanto durch Bayer den Verkauf von Geschäftsbereichen mit mehr als 1,6 Milliarden US-Dollar Jahresumsatz notwendig machten, können die Unternehmen von der Transaktion zurücktreten. Dies geht aus bei der US-Wertpapieraufsicht SEC eingereichten Unterlagen für den Deal hervor, der einen Kaufpreis von 57 Milliarden Dollar vorsieht und inklusive Übernahme der Monsanto-Verbindlichkeiten ein Volumen von 66 Milliarden Dollar hat.
Monsanto kam 2015 auf einen Umsatz von 15 Milliarden Dollar - zwei Drittel mit Saatgut, die Differenz mit Herbiziden -, während das Agrargeschäft von Bayer umgerechnet rund 11,6 Milliarden Dollar Umsatz erzielte, zum Großteil mit Herbiziden. Die Manager beider Unternehmen sprachen zwar von gewissen Überschneidungen in einzelnen Bereichen, so bei Baumwoll- und Raps-Saatgut, haben die Transaktion aber kartellrechtlich als insgesamt relativ problemlos eingestuft.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/smh/kla
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September 21, 2016 05:06 ET (09:06 GMT)
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