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06.10.2020 16:47:00
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Grasser-Prozess - Zeugin: Kannte Skizze zum "Tatplan"
Berner war im Jahr 2000 Kabinettschef des seinerzeitigen FPÖ-Verkehrsministers Michael Schmid. Berner habe ihr nach einem Treffen mit dem nun angeklagten Lobbyisten Peter Hochegger von einer Skizze mit einem Organigramm erzählt, auf dem auf der einen Seite Grasser und auf der anderen Seite der mittlerweile verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider oben gestanden seien. Sie habe sich dabei gedacht, dass dies wohl rechtlich nicht in Ordnung sei, aber nichts weiter unternommen, denn es sei ja "nichts passiert", so die Zeugin.
Berner habe ihr damals erzählt, es gehe um die Idee, "im Rahmen von Privatisierungen oder irgendwelchen Dingen in irgendeiner Art und Weise mitzuverdienen". Berner habe von dem Organigramm damals auch Minister Schmid berichtet, der habe sich dafür aber nicht interessiert. Sie habe aber damals ihrem Mann von der Skizze erzählt und dieser habe sich vor ihrer Zeugenladung wieder daran erinnern können. Hochegger hat im Prozess die Angaben von Berner dementiert, er habe nie so eine Skizze verfasst.
Der zweite am heutigen Tag befragte Zeuge im Korruptionsprozess, der Unternehmer H., wurde ebenfalls zu jener Skizze befragt. Und zwar, weil H. selber einer der Namen auf dieser Liste ist - auf der Seite von Haider. Wirklich Erhellendes kam aber nicht zutage. Berner habe ihm damals nichts von der Skizze erzählt, so der Zeuge.
Der Unternehmer saß für die FPÖ im Stiftungsrat des ORF - und galt da als "blaue Eminenz". Haider habe ihn vor der Wahl des neuen ORF-Generaldirektors im Jahr 2001 angerufen. Haider wollte damals, dass er für Gerhard Weis stimme, er habe das aber nicht getan, so der Zeuge. "Dann war unser Verhältnis ein nicht sehr gutes." Gewählt wurde damals Monika Lindner.
Als dritte Auskunftsperson am 163. Verhandlungstag wurde ein Zeuge per Videokonferenz in der Schweiz befragt. Zeuge St. war Verwaltungsrat der Gesellschaft Ferint AG, auf deren Konto bei der Meinl Bank Grasser im Jahr 2005 eine halbe Million Euro in bar einzahlte. Grasser gibt an, das Geld in bar von seiner Schwiegermutter bekommen zu haben. Der Zeuge St. schilderte, wie ihm der Geschäftsführer der Ferint AG im Jahr 2005 von der neuen Geschäftsverbindung erzählt habe: Grasser und der Name Swarovski seien gefallen. Grasser habe für seine Schwiegermutter Transaktionen machen wollen und dazu das Konto verwendet, so sei er damals informiert worden. Dabei habe er gehofft, dass er mit der Familie Swarovski noch Geschäfte machen könne. Als Schweißtechniker fertigte er Kronleuchter an und verzierte sie mit Swarovski-Steinen. Zu einem Treffen sei es aber weder mit Grasser noch mit dessen Schwiegermutter gekommen.
Der Ferint-Geschäftsführer Heinrich S. habe ihm die Papiere vorgelegt zur Unterschrift und ihm die Geschäfte erklärt, sonst habe er keine Tätigkeit entfaltet. Die Ferint AG habe für diese Leistung Rechnungen gelegt - "bescheidene Beträge" laut dem Zeugen. Im Jänner 2010 habe er dann eine Erklärung unterzeichnet, wonach die wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten die Mutter von Heinrich S. sei. Auch dieses Formular sei schon vorher ausgefüllt gewesen, er habe es nur unterschrieben.
Am Wochenende hatte sich Grasser in einem "Kurier"-Interview einmal mehr über die lange Verhandlungsdauer beschwert. Wobei heute seine beiden Anwälte, Manfred Ainedter und Norbert Wess, im Finale des Prozesses zwei weitere Beweisanträge stellten. Damit wollen sie beweisen, dass das letztlich unterlegene Angebot für den Erwerb der Bundeswohnungen (Buwog und andere) einem sehr großen Personenkreis bekannt war - und daher nicht von Grasser, wie die Anklage behauptet, gegen Geld an den Mitbieter verraten wurde. Weiters beantragten sie die Befragung der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ilse-Maria Vrabl-Sanda. Sie soll sich mit dem ehemaligen Anwalt von Hochegger im Geheimen getroffen haben und dabei möglicherweise Absprachen getätigt haben, so der Vorwurf der Grasser-Anwälte.
Die Anklagebehörde sprach sich gegen die beiden Beweisanträge aus, sie sprach von Erfindungen der Verteidigung, die durch ständiges Wiederholen nicht wahrer würden. Oberstaatsanwalt Gerald Denk zog eine Parallele zum US-Wahlkampf und dem TV-Duell zwischen Donald Trump und Joe Biden. In Anspielung an Trump meinte der Oberstaatsanwalt, die Verteidigung von Grasser agiere genauso: Sie wiederhole ständig Unwahrheiten. "Es gab keine Verfahrensabsprachen, die gab es nie", widersprach Denk der Verteidigung.
Am Ende des heutigen Verhandlungstages skizzierte Richterin Hohenecker noch den Fahrplan für diese und nächste Woche - möglicherweise dem Ende des seit Dezember 2017 dauernden Prozesses. Bisher ist kein weiterer Zeuge geladen, offen sind noch die Entscheidungen zu Beweisanträgen der Verteidigung - wie denen von heute - und weitere Aktenverlesungen sowie die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Privatbeteiligten und Anwälten. Wann das Urteil fallen wird, ist offen. Die Grasser-Verteidiger haben bereits durchblicken lassen, dass sie einen Schuldspruch beeinspruchen würden.
Der Prozess wird morgen mit Verlesungen aus dem umfangreichen Gerichtsakt fortgesetzt.
(Schluss) stf/gru/kre
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