16.05.2019 17:21:00

Grasser-Prozess - Traumüller sieht die Schlüsselrolle in Kärnten

Im Grasser-Prozess hat heute der Zeuge Heinrich Traumüller, zuerst Kabinettsleiter und dann Spitzenbeamter beim damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, seine Vermutungen über eine Manipulation bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) dargelegt: Er sieht die Schlüsselrolle bei der Privatisierung in Kärnten, das ein Vorkaufsrecht für einen Teil der Wohnungen hatte.

Wer gewusst habe, ob Kärnten dieses nützt, hatte entscheidende Insiderinformationen, so Traumüller. Ebenso sei eine wichtige Information gewesen, dass der Bieter CA Immo 960 Mio. Euro als Finanzierungslimit nannte. "Das war eine harte Zahl", sagte er. Denn Faktum sei, dass die CA Immo auch in der zweiten Runde nicht über 960 Mio. geboten hatte. Bekanntlich bot in der zweiten Runde die Immofinanz/RLB OÖ für die Wohnungen 961 Mio. Euro und gewann damit knapp vor dem unterlegenen Bieter CA Immo mit 960 Mio. Euro. Dass die beiden Buwog-Bieter bei einem Kaufpreis von fast einer Milliarde Euro nur eine Million Euro auseinander lagen, habe er damals nicht als Auffälligkeit gesehen - schließlich sei das Angebot ziemlich ausgereizt gewesen. Aber "natürlich" habe man sich darüber Gedanken gemacht. Frage der Richterin: "Der Herr Mag. Grasser auch?" Antwort Traumüller: "Nein."

Diese Infos könnten mehrere Personen aus dem Kabinett Grasser nach Kärnten weitergegeben haben, denn bei den Besprechungen im Finanzministerium habe eine Politik der "offenen Tür" geherrscht, mutmaßte Traumüller. Aber auch andere Personen bei der Sitzung am 7. Juni 2004 mit Verbindung zum damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hätten diesen informieren können. Er habe dazu nur "Indizien, aber keine Beweise", meinte er.

Traumüller spekulierte, dass die Info an Haider über Personen mit guten Kontakten zu diesem kommen konnte. Er stellte auch mögliche "Parteienfinanzierung" in den Raum, und es habe sich ja auch ein FPÖ-Finanzreferent bei der Sitzung am 7. Juni im Raum befunden - was bisher allerdings andere Zeugen nicht bestätigten. Richterin Marion Hohenecker fragte dann konkret nach Grasser als möglichen Tippgeber, einem gebürtigen Kärntner, der seine politische Karriere im Heimatbundesland unter Haider begann. Traumüller verneinte dies vehement, bei Grasser könne er das ausschließen. Hingegen nannte er namentlich andere Personen mit Verbindungen zu Kärnten oder zu Haider, die er sich als Tippgeber für Haider vorstellen könne.

Zuvor hatte sich Traumüller wortreich über den parlamentarischen Untersuchungsausschuss entrüstet, vor dem er aussagen musste. Die Befragung durch Abgeordnete der Volksvertretung sei ein "unwürdiges Spektakel auf Facebookniveau" gewesen: "Mobbing im Facebook", empörte sich der Zeuge. "Ich nehme den Ausschuss nicht ernst, der hat nicht rechtsstaatlich agiert, das war ein reines Tribunal", so der Zeuge. Der Abgeordnete Peter Pilz habe damals getwittert, "das erste Geständnis". Falls die Richterin ihn zum U-Ausschuss fragen wolle, werde er nicht mehr weiter aussagen, das sei ihm gesundheitlich nicht zumutbar. Hohenecker verwies ihn daraufhin auf die Rechtslage, wonach sie relevante Fragen zu stellen hat - und der Zeuge darauf antworten muss. Die Richterin las ihm eine Aussage vor, wonach er bei der Buwog-Privatisierung nur ein kleiner Beamter gewesen sei - im Gericht habe er sich aber als "Taktgeber" dargestellt.

Am Tag nach dem U-Ausschuss, am 27. April 2012, war Traumüller zur Staatsanwaltschaft gegangen und hatte eine Aussage gemacht - nach eigenen Angaben von damals stand er da noch unter Medikamenteneinfluss. Hohenecker fragte extra nach, ob er seine Aussagen von damals aufrecht halte - was er bejahte.

(Schluss) stf/gru/cri/ln

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