14.11.2019 11:02:00
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Grasser-Prozess - "Mit Politikern darf man keine Geschäfte machen"
W. begann seine Ausführung zu einem von den Ermittlern abgehörten Telefonat mit seinem Geschäftspartner. Dort deponierte er, dass er die Finanzgeschäfte mit Meischberger nicht gemacht hätte, wenn er die Hintergründe rund um die Causa Buwog gekannt hätte. "Warum nicht", fragte Hohenecker, und W. antwortete: "Mit Politikern darf man keine Geschäfte machen." Hohenecker warf ein, dass Ex-FPÖ-Generalsekretär Meischberger damals kein Politiker mehr war.
W. konkretisierte dass seine Bank, die Hypo Investment Bank Liechtenstein, damals eine Tochterbank der landeseigenen Hypo Vorarlberg, mit Personen im politischen Umfeld keine Geschäfte machen wollte, wenn diese Geschäfte im Heimatland dieser Person getätigt wurden - unter anderem aus steuerlichen Gründen. Denn ihm gegenüber habe Meischberger angegeben, das Geld stamme aus Immobiliengeschäften in Osteuropa. Hohenecker antwortete, dass es steuerlich egal wäre, weil Meischberger bei In- wie Auslandsgeschäften in Österreich voll steuerpflichtig wäre. Der in Liechtenstein tätige Finanzberater verwies dann auf die zahlreichen Formulare, die man bei Geschäften mit Politikern ausfüllen müsse.
Danach gab der Zeuge einen Einblick in seine Auslandsgeschäfte: Von ungarischen Politikern sei damals, also Anfang der 2000er-Jahre, mehrmals die Anfrage nach Geschäftsbeziehungen gekommen. Darauf sei man bei der Hypo Liechtenstein nicht eingegangen. Wie auch bei Anfragen von Politikern anderer EU-Länder - allerdings: "bei Russland und der Ukraine war das was anderes", so W.
Der Zeuge ging dann auch noch auf das österreichische Wesen ein - konkret darauf, warum Diskretion bei Geldangelegenheiten so wichtig sei. "Der Neid ist der älteste Österreicher", meinte der Vorarlberger. Schließlich meinte er noch, auch mit der Richterin dürfte er wegen der erhöhten Sorgfaltspflicht keine Geschäfte machen. Hohenecker sagte, da mache sie sich keine Sorgen.
Zu Beginn des heutigen Prozesstages im Wiener Straflandesgericht erzählte der Zeuge freimütig, dass er nach seiner gestrigen Zeugeneinvernahme noch mit seinem Geschäftspartner, der demnächst als Zeuge geladen ist, seine heutigen Aussagen besprochen hat. Auch seine Einvernahmen bei den Behörden habe er mit diesem, einem langjährigen Arbeitskollegen, ausführlich besprochen.
Nach den Fragen der Richterin ergriff die Staatsanwaltschaft das Wort.
(Schluss) stf/gru/itz
ISIN AT00BUWOG001 AT0000809058 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at https://www.hypovbg.at/
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