31.10.2019 14:05:00

Grasser-Prozess- Meischberger will Steuerfreiheit für Buwog-Provision

In seiner Stellungnahme zu den bisherigen Zeugenaussagen hat heute Walter Meischberger, Zweitangeklagter im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere, erneut auf die seiner Ansicht nach bestehende Steuerfreiheit für die Buwog-Millionenprovision gepocht. Meischberger sieht dies durch den Wortlaut des Buwog-Begleitgesetzes gedeckt.

Da seine Beratungstätigkeit, die dann in einer Provision von 9,7 Mio. Euro resultierte, kausal für die Bundeswohnungsprivatisierung gewesen sei, sieht sich Meischberger von der Steuerbefreiung des Buwog-Begleitgesetzes für damit verbundene Vorgänge erfasst. Trotzdem habe er eine Selbstanzeige gemacht, weil er die Provision nicht versteuert hatte, aber diese Selbstanzeige sei nur auf Anraten seines damaligen - nunmehr mitangeklagten - Rechtsvertreters Gerald Toifl gemacht worden, sagte Meischberger. Diese Selbstanzeige brachte Meischberger im Herbst 2009 ein, als die Buwog-Provision öffentlich bekannt wurde.

"Meine Tätigkeit, die Beratung des Österreich-Konsortiums, beruhte ausschließlich auf diesem Verkaufsvorgang der Republik. Hätte es diesen Verkaufsvorgang nicht gegeben hätte es auch keine Leistung gegeben. Hätte es keine Leistung gegeben, hätte es auch keine Vergütung gegeben, deswegen kann das kausaler nicht sein. Dieser Meinung war ich damals und bin ich heute noch", führte Meischberger aus.

Meischberger ging auch auf die seiner Ansicht nach "angeblichen" Belastungszeugen im Buwog-Prozess ein. Diese hätten ihre Informationen nur vom Hören-Sagen und außerdem offene Rechnungen mit dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, den sie mit ihren Aussagen belasteten. Hingegen hätten jene Zeugen, die bei den Vorgängen direkt selber dabei gewesen seien, alle Grasser entlastet, so der Zweitangeklagte.

"Die jahrelang getrommelte Behauptung der Medien in der Öffentlichkeit, nur Grasser hätte von der Finanzierungszusage gewusst, ist nicht nur eine unwahre Behauptung der Staatsanwaltschaft, sondern ist einfach vollkommener Stumpfsinn, der wider besseren Wissens von dieser Staatsanwaltschaft zum Anklagevorwurf gemacht wurde", wetterte Meischberger gegen die Anklagebehörde.

Richterin Marion Hohenecker fragte anlässlich des Steuer-Themas nach zur Omega-Gesellschaft, über deren Konto die Buwog-Millionenprovision von einem Konto der zypriotischen Gesellschaft Astropolis aus nach Liechtenstein transferiert wurde. Meischberger hatte nämlich im Prozess angegeben, diese Omega hänge mit einem steuerbegünstigten italienischen Nationalpark zusammen, daher sehe er durch diese Geldtransaktion seine Steuerpflicht als erfüllt an. Doch die Omega-Verantwortlichen hatten im Prozess ausgesagt, von einem italienischen Nationalpark in dem Zusammenhang hätten sie noch nie etwas gehört. Woher habe Meischberger also diese Erklärung, wollte die Richterin wissen. Ihm wurde es jedenfalls so erklärt, beharrte Meischberger, ganz genau wisse er nicht mehr von wem. "Vielleicht hab ich da etwas verwechselt", räumte er ein, denn es hätte gereicht zu sagen, dass die Firma Omega in einer "steuergeschützten Oase in den USA", in Delaware, ansässig war.

(Schluss) gru/bel

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