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14.10.2020 17:07:00

Grasser-Prozess - Anwalt fordert Freispruch für RLB-OÖ-Starzer

Der Verteidiger des mitangeklagten früheren RLB-OÖ-Vorstands Georg Starzer hat heute im Korruptionsprozess rund um die Bundeswohnungsprivatisierung einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Starzer habe keinen Vertrag mit dem Lobbyisten Peter Hochegger über Beratung bei der Privatisierung abgeschlossen, und die RLB OÖ habe auch keinen Anteil an der Buwog-Provision bezahlt, so Anwalt Oliver Plöckinger.

Am wichtigsten sei aber, dass Starzer auf jeden Fall der Tatvorsatz fehle. Denn er habe nicht gewusst und gar nicht wissen können, dass hinter Hochegger, der seine Beratungsleistungen angeboten habe, in Wahrheit Walter Meischberger stünde. Und er habe schon gar nicht wissen können, dass hinter Meischberger - wie es die Anklage behauptet - womöglich Grasser stand, denn nicht einmal Hochegger habe das damals gewusst, argumentierte der Verteidiger. Und Hochegger habe ausgesagt, dass er nichts von Meischberger erzählt habe, von dem er seine Informationen bekommen habe.

Das "Duell" zwischen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und Starzer im Gerichtssaal sei für das Urteil irrelevant, so der Verteidiger. Denn um die Themen einer möglichen Refundierung der Buwog-Provision beim Weiterverkauf von Anteilen an der ESG Villach, und die von Petrikovics behauptete Weitergabe einer Information an Starzer, wonach das Konsortium über 960 Mio. Euro bieten müsste, gehe es nicht. Wichtig sei nur die Frage, ob es Starzer damals zumindest ernstlich für möglich gehalten habe, ob ein Teil der Provisionszahlung bei Grasser landen werde. Diese Frage sei zu verneinen, daher sei Starzer freizusprechen, so dessen Verteidiger.

Die RLB OÖ und die Immofinanz waren bei der Bundeswohnungsprivatisierung gemeinsam mit anderen Partnern in einem Bieter-Konsortium. Hochegger erhielt seine Provision für Informationen von der Immofinanz, deren Chef Petrikovics gibt an, dass die RLB OÖ die Provision anteilig mitbezahlte, was von Starzer während der Hauptverhandlung stets bestritten wurde.

(Schluss) gru/stf/cri

ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at

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