30.10.2019 12:46:00
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Grasser-Prozess - 7,9 Millionen Euro aus Buwog-Provision an Omega
Als Rechtsgrundlage diente ein Joint-Venture-Vertrag zwischen der Omega und der zypriotischen Gesellschaft Astropolis von Peter Hochegger, in dem die Entwicklung gemeinsamer Immobilienprojekte der beiden Gesellschaften genannt wurde. Tatsächlich gab es jedoch keine gemeinsamen Immobiliengeschäfte, sondern die Omega fungierte nur als Zahlstelle, von der die in mehreren Transaktionen überwiesenen 7,9 Millionen Euro aus der Buwog-Provision in bar abgehoben wurden und in bar auf Konten in Liechtenstein einbezahlt wurden. Diese Konten ordnet die Anklage Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Ernst Karl Plech zu, was Grasser und Plech aber bestreiten.
Der Vertreter der Privatbeteiligten CA Immo, Johannes Lehner, fragte den Zeugen, welche Leistungen denn die Omega erbracht hätte? Eigentlich habe ja Walter Meischberger die Leistungen erbracht, der wiederum einen Vertrag mit der Omega hatte, so der Zeuge. Und wie habe er überprüft, ob Meischberger diese Leistungen erbracht hätte? Er habe eine Rechnung geprüft, in der ein Immobilienprojekt in Osteuropa angegeben wurde. Konkret habe er im Internet nachgeschaut, ob die darauf genannten Gesellschaften - einerseits die CPB CFC, die auszahlende Gesellschaft im Immofinanz-Constantia-Konzern - und die jeweiligen osteuropäischen Gesellschaften überhaupt existierten. Darüber hinaus habe er nichts überprüft, so der Zeuge. Dass diese Rechnung nur einen Betrag von einer Million Euro aufwies, insgesamt jedoch 7,9 Mio. Euro von der zypriotischen Gesellschaft Astropolis an die Omega überwiesen wurde, das sei ihm nicht aufgefallen?, hakte Lehner nach. Er sei davon ausgegangen, dass es eben noch weitere Rechnungen gebe, auch wenn er sie nicht gesehen und geprüft habe, so der Zeuge. Lehner stellte eine grundsätzliche Frage: Warum habe man nicht einen Vertrag gemacht, der die Wahrheit der Geschäftsbeziehungen abbilde? Das müsse man nicht, meinte der Zeuge, die Bank habe es ohnehin gewusst.
Die Omega, bei der der Zeuge zeichnungsberechtigt war, sei eine "Servicegesellschaft" gewesen. Das Service bestand darin, dass er persönlich zur Hypo Investmentbank (HIB) in Liechtenstein ging, dort einen Beleg über eine Barabhebung unterzeichnete und das Geld in der Bank ließ. Den weiteren Weg des Geldes wisse er nicht, beteuerte der Zeuge. Er habe sich auf Meischbergers Bankberater verlassen, der meistens bei den Barabhebungen anwesend gewesen sei. Auf jeden Fall habe er das Geld in einem Kundenraum der Bank gelassen. Für diese Barabhebungen kassierte die Omega fünf Prozent des Geldes.
Richterin Marion Hohenecker las dem Zeugen dann die Aussage Meischbergers zur Omega vor. Der Zweitangeklagte hatte angegeben, dass ihm sein Bankberater die Omega empfohlen habe: Diese Gesellschaft würde die Steuergesetzgebung im US-Staat Delaware und in Italien ausnutzen, weil sie in ein steuerbegünstigtes Projekt in Italien, einen Nationalpark, investiere. Diese Erklärung habe er noch nie gehört, sagte der Zeuge. Auch die gestern einvernommene Zeugin Andrea G. hatte die Nationalpark-Geschichte Meischbergers noch nie vorher gehört. Sie war die wirtschaftlich Berechtigte der Omega.
Staatsanwalt Gerald Denk hakte heute ebenfalls beim Zeugen noch nach: Ob er nichts von Meischbergers enger Freundschaft zum - nunmehr Hauptangeklagten - Karl-Heinz Grasser gewusst habe? Er habe den früheren FPÖ-Generalsekretär Meischberger nur aus den Medien gekannt, von dessen Nähe zu Grasser habe er nichts gewusst, so der Zeuge heute.
(Schluss) gru/stf/sp
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