11.08.2023 08:28:38

GNW-Adhoc: Merus N.V. gibt geplantes öffentliches Angebot von Stammaktien bekannt

^UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, Aug. 11, 2023 (GLOBE

NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq: MRUS) (?Merus", das?Unternehmen",?wir" oder

?unser"), ein in der klinischen Phase tätiges Onkologieunternehmen, das

innovative multispezifische Antikörper in voller Länge (Biclonics(®) und

Triclonics(®)) entwickelt, hat heute den Beginn eines geplanten, von

Konsortialbanken garantierten öffentlichen Angebots seiner Stammaktien (die

?Angebotsaktien") bekanntgegeben. Alle Stammaktien werden von Merus angeboten.

Darüber hinaus plant Merus, den Konsortialbanken eine 30-tägige Option zum Kauf

von bis zu weiteren 15 % der Angebotsaktien (die?Optionsaktien" und zusammen

mit den Angebotsaktien die?Aktien") einzuräumen. Das Angebot ist den

Marktbedingungen und sonstigen Abschlussbedingungen unterworfen und es kann

nicht garantiert werden, ob oder wann das Angebot abgeschlossen, welchen Umfang

es tatsächlich haben und zu welchen Bedingungen es erfolgen wird.

Merus beabsichtigt derzeit, den Nettoerlös aus dem Angebot zusammen mit seinen

vorhandenen Barmitteln, Barmitteläquivalenten und handelbaren Wertpapieren zu

verwenden, um die klinische Entwicklung seiner Produktkandidaten voranzutreiben,

die präklinische Forschung und Technologieentwicklung voranzutreiben, sowie für

Betriebskapital und allgemeine Unternehmenszwecke.

Jefferies, BofA Securities, Guggenheim Securities und William Blair fungieren

gemeinsam als Konsortialführer für das Angebot. Van Lanschot Kempen fungiert als

Lead Manager für das Angebot.

Das Angebot erfolgt im Rahmen eines Shelf Registration Statement auf Formular S-

3, das am 7. Mai 2021 bei der Securities and Exchange Commission (?SEC")

eingereicht wurde und mit der Einreichung wirksam wurde. Das Angebot erfolgt

ausschließlich mittels eines schriftlichen Prospekts und einer

Prospektergänzung, die Teil der Registrierungserklärung sind und, worauf

vorsorglich hingewiesen wird, (i) keinen?Prospekt" im Sinne der Verordnung (EU)

2017/1129 (die?Prospektverordnung") darstellen und nicht von einer zuständigen

Behörde in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (der?EWR")

geprüft wurden und (ii) keinen?Prospekt" im Sinne der Prospektverordnung als

Teil des inländischen Rechts im Vereinigten Königreich kraft des European Union

(Withdrawal) Act 2018 (die?britische Prospektverordnung") darstellen und nicht

von der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich geprüft wurden.

Ein vorläufiger Prospektnachtrag und ein begleitender Prospekt für das Angebot

werden bei der SEC eingereicht und werden auf der Website der SEC unter

www.sec.gov (http://www.sec.gov/) verfügbar sein. Exemplare des vorläufigen

Prospektnachtrags und des begleitenden Prospekts für das Angebot können, sobald

verfügbar, bei Jefferies LLC, zu Händen: Equity Syndicate Prospectus Department,

520 Madison Avenue, New York, NY 10022, USA, per Telefon unter (877) 821-7388

oder per E-Mail unter Prospectus_Department@Jefferies.com

(mailto:Prospectus_Department@Jefferies.com); BofA Securities NC1-0220-02-25, zu

Händen: Prospectus Department, 201 North Tryon Street, Charlotte, NC

28255-0001, USA, oder per E-Mail an dg.prospectus_requests@bofa.com

(mailto:dg.prospectus_requests@bofa.com) Guggenheim Securities, LLC, zu

Händen:Equity Syndicate Department, 330 Madison Avenue, 8th Floor, New York, NY

10017, USA, per Telefon unter (212) 518-9544 oder per E-Mail unter

GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com

(mailto:GSEquityProspectusDelivery@guggenheimpartners.com)oder William Blair &

Company, L.L.C., zu Händen: Prospectus Department, 150 North Riverside Plaza,

Chicago, IL 60606, USA, telefonisch unter (800) 621-0687 oder per E-Mail unter

prospectus@williamblair.com (mailto:prospectus@williamblair.com) angefordert

werden.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung

zum Kauf dieser Wertpapiere dar. Die Wertpapiere dürfen nicht in einem Staat

oder Rechtsraum verkauft werden, in denen ein solches Angebot, eine solche

Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifizierung

dieser Wertpapiere gemäß den Wertpapiergesetzen des betreffenden Staats oder

Rechtsraums ungesetzlich wären.

Diese Pressemitteilung ist keine Werbung und kein Prospekt im Sinne der

Prospektverordnung oder der britischen Prospektverordnung.

EWR:

In jedem Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein?relevanter Staat") wurden oder

werden im Rahmen des Angebots keine Aktien öffentlich angeboten, bevor nicht ein

Prospekt für die Aktien veröffentlicht wurde, der von der zuständigen Behörde in

diesem relevanten Staat gebilligt oder gegebenenfalls in einem anderen

relevanten Staat gebilligt und der zuständigen Behörde in diesem relevanten

Staat notifiziert wurde, jeweils in Übereinstimmung mit der Prospektverordnung,

mit der Ausnahme, dass die Aktien in diesem relevanten Staat jederzeit

öffentlich angeboten werden können:

* jeder juristischen Person, die ein?qualifizierter Anleger" im Sinne von

Artikel 2 der Prospektverordnung ist;

* weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (ausgenommen

qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung), sofern

die vorherige Zustimmung der Vertreter für ein solches Angebot eingeholt

wird; und

* unter allen anderen Umständen, die unter Artikel 1 Absatz 4 der

Prospektverordnung fallen

vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen

Angebot der Aktien verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der

Prospektverordnung zu veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der

Prospektverordnung zu ergänzen. Jede Person, die erstmalig Aktien erwirbt oder

der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und den Konsortialbanken gegenüber

als zugesichert, garantiert, anerkannt und zugestimmt habend, dass sie ein

?qualifizierter Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung ist.

Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet der Ausdruck?öffentliches Angebot" in

Bezug auf die Aktien in einem relevanten Staat die Übermittlung ausreichender

Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Aktien in

beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu

versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Aktien zu entscheiden, und

der Ausdruck?Prospektverordnung" bedeutet die Verordnung (EU) 2017/1129.

Vereinigtes Königreich:

Vor der Veröffentlichung eines von der britischen Finanzaufsichtsbehörde

(Financial Conduct Authority) genehmigten Verkaufsprospekts für die Aktien

wurden und werden keine Aktien im Rahmen dieses Angebots im Vereinigten

Königreich öffentlich angeboten, jedoch können die Aktien im Vereinigten

Königreich jederzeit öffentlich angeboten werden:

a. einer juristischen Person, bei der es sich um einen qualifizierten Anleger

im Sinne von Artikel 2 der britischen Prospektverordnung handelt;

b. weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (bei denen es sich

nicht um qualifizierte Anleger im Sinne von Artikel 2 der britischen

Prospektverordnung handelt), vorbehaltlich der Einholung der Einwilligung

der Vertreter für ein solches Angebot; und

c. unter allen anderen Umständen, die unter Abschnitt 86 des Financial Services

and Markets Act 2000 (der?FSMA") fallen,

vorausgesetzt, dass weder wir noch eine der Konsortialbanken bei einem solchen

Angebot der Anteile verpflichtet sind, einen Prospekt gemäß Abschnitt 85 des

FSMA oder Artikel 3 der Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs zu

veröffentlichen oder einen Prospekt gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung des

Vereinigten Königreichs zu ergänzen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die

erstmalig Aktien erwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, gilt uns und

den Konsortialbanken gegenüber als zugesichert, garantiert, anerkannt und

zugestimmt habend, dass sie ein?qualifizierter Anleger" im Sinne der

Prospektverordnung des Vereinigten Königreichs ist.

Für die Zwecke dieser Regelung bedeutet der Ausdruck?öffentliches Angebot" in

Bezug auf die Anteile im Vereinigten Königreich die Übermittlung ausreichender

Informationen über die Bedingungen des Angebots und die anzubietenden Anteile in

beliebiger Form und auf beliebigem Wege, um einen Anleger in die Lage zu

versetzen, sich für den Kauf oder die Zeichnung von Anteilen zu entscheiden.

Darüber hinaus wird die Transaktion, auf die sich diese Pressemitteilung

bezieht, im Vereinigten Königreich nur für Personen zugänglich sein, die

?qualifizierte Anleger" (wie in der britischen Prospektverordnung definiert)

sind, (i) die Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen im

Sinne von Artikel 19 Absatz 5 des FSMA (Financial Promotion) Order 2005 in der

jeweils gültigen Fassung (die?Verordnung") haben und/oder (ii) die

Rechtssubjekt mit umfangreichem Vermögen (oder Personen, denen sie andernfalls

rechtmäßig mitgeteilt wird) sind, die unter Artikel 49 (2) (a) bis (d) der

Verordnung fallen (alle diese Personen zusammen werden als?relevante Personen"

bezeichnet). Im Vereinigten Königreich stehen die hierin genannten Wertpapiere

nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oder

jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb solcher

Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen abgeschlossen. Jede Person im

Vereinigten Königreich, die keine relevante Person ist, sollte nicht auf der

Grundlage dieser Mitteilung oder einem ihrer Inhalte handeln oder sich darauf

verlassen.

Über Merus N.V.

Merus ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen Onkologie, das innovative

humane bispezifische und trispezifische Antikörper in voller Länge entwickelt,

die auch als Multiclonics® bekannt sind. Multiclonics® werden unter Verwendung

von industriellen Standardprozessen hergestellt. In vorklinischen und klinischen

Studien wurde beobachtet, dass mehrere ihrer Merkmale mit den Merkmalen

herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper identisch sind, z. B. lange

Halbwertszeit und geringe Immunogenität.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle in dieser

Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen

beziehen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden,

einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen bezüglich des Abschlusses

und des Zeitpunkts des geplanten Angebots, der Erwartungen hinsichtlich der

Gewährung einer 30-tägigen Option für den Kauf zusätzlicher Stammaktien durch

die Konsortialbanken und der beabsichtigten Verwendung von Nettoerlösen aus dem

Angebot. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen

Erwartungen der Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und

unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen

wichtigen Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen

Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen,

Entwicklungen oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten

Aussagen ausgedrückt oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf

an zusätzlichen finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir

unsere Geschäfte einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an

Biclonics®, Triclonics® und multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten

müssen; potenzielle Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die

sich auf die Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von

Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung

klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer

in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel

zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den

Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte;

unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien

und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen

der COVID-19-Pandemie; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine

geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren

oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht

zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der

Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und

Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz

unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für

ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere

Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen

der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht,

bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen

Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen

Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen

oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.

Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift?Risikofaktoren"

in unserem Quartalsbericht auf Formblatt 10-Q für das Quartal zum 30. Juni

2023, der am 7. August 2023 bei der Securities and Exchange Commission (SEC)

eingereicht wurde, sowie in unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten

erörtert werden, könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse

erheblich von den in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten

Aussagen abweichen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen geben die Einschätzungen

des Managements zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung

wieder. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese

zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten Zeitpunkt ggf. zu

aktualisieren, und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch wenn sich unsere

Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn, dies ist durch

das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich

nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, da diese

nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.

Multiclonics®, Biclonics® und Triclonics® sind eingetragene Marken von Merus

N.V.

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