05.05.2017 18:07:40

EANS-News: RHI AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 ...

EANS-News: RHI AG / Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2017 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV

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Aktienrückkauf

In der ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG, Wien, wurde am 5. Mai 2017 zum

8. Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:

a) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt,

auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu

12.000 Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 05.05.2017

sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben jeweils zum Börsekurs

am Tag der Ausübung der Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck

des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch

in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen

(§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt

werden.

Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der RHI AG beschließen, doch

muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt

werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des

Aufsichtsrats.

b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 05.05.2017 gem § 65 Abs

1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw

Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse

oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen

über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die

Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise

oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein

Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch

Dritte ausgeübt werden zum Zweck der Durchführung eines Programms für

Mitarbeiterbeteiligung zur Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der

Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und

Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft (Fortsetzung der

"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1").

Wien, im Mai 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

RHI AG

Investor Relations

Mag. Simon Kuchelbacher

Tel: +43-1-50213-6676

Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com

Unternehmen: RHI AG

Wienerbergstrasse 9

A-1100 Wien

Telefon: +43 (0)50213-6676

FAX: +43 (0)50213-6130

Email: rhi@rhi-ag.com

WWW: http://www.rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien

ISIN: AT0000676903

Indizes: ATX Prime, ATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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