04.06.2014 17:10:47

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener A...

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien

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Aktienrückkauf

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank

International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8

AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse

oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Abs 1b AktG)

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,

vom 4. Juni 2014 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65

Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV

2002 veröffentlicht werden:

"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG

zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst

werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der

Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf

insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht

übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit

30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin

bis zum 3. Dezember 2016, begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro

Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr

als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der

der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren

Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme

des Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene

Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des

Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der

Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter

teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu

beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht

der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der

eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von

Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren

Gesellschaften im In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des

"Share Incentive Program" der Gesellschaft für leitende Angestellte und

Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen

Unternehmen erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass

Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des

Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 ausgegeben werden, das

Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an

solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem

ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten

Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht

haben. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren

Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden

und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser

Beschlussfassung, sohin bis zum 3. Juni 2019.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm

oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu

veröffentlichen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012

beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur

Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch

auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."

Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der

VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die

Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.

Rückfragehinweis:

Raiffeisen Bank International AG

Mag. Susanne Langer

Tel.: +43 1 71707-2089

ir@rbinternational.com

Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG

Am Stadtpark 9

A-1030 Wien

Telefon: +43 1 71707-2089

FAX: +43 1 71707-2138

Email: ir@rbinternational.com

WWW: www.rbinternational.com

Branche: Banken

ISIN: AT0000606306

Indizes: ATX Prime, ATX

Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange

Sprache: Deutsch

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