21.11.2014 17:29:48

DGAP Zwischenmitteilung: Enerxy AG

Enerxy AG: Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2014

Enerxy AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

21.11.2014 17:30

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Zwischenmitteilung nach §37x WpHG

Aktivitäten der Enerxy AG im zweiten Halbjahr 2014:

a) Geschäftstätigkeit der Enerxy AG

b) Steuerliche Situation der Enerxy AG

c) Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

d) Beschlussvorlage an die Hauptversammlung vom 9. Dezember 2014 zur

Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft

e) Ausblick 2014

a) Die Geschäftstätigkeit der Enerxy AG wurde im Bereich des Umweltschutzes

fortgesetzt. Insbesondere dem Einsatz von westlicher Technologie zur

Luftreinhaltung kommt derzeit in China große Bedeutung zu. Die Gesellschaft

hat sich intensiv um die Vermittlung von Filtertechnologie bemüht, die u.a.

in Kohlekraftwerken zum Einsatz kommen soll, um die Feinstaubbelastung der

Luft zu verringern.

b) Nachdem die Gesellschaft bereits seit April 2013 mit dem Finanzamt

aktiv die Klärung der umsatzsteuerlichen Sachverhalte aus den Jahren

2008-2010 betrieben hatte, kam es im Verlauf des zweiten Halbjahres 2014 zu

Entscheidungen, die auf die Zukunft der Gesellschaft potenziell großen

Einfluss haben könnten.

Das Finanzamt stellt die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der

Enerxy AG bzw. ihrer Vorgängerin (Business Media China AG) in Frage.

Hieraus ergibt sich nach Auffassung der Finanzbehörde die Verpflichtung,

einen Teil der in den betroffenen Jahren gezogenen Vorsteuer zuzüglich

Zinsen zurückzuerstatten.

Um bereits im Vorfeld eines Bescheids die Auswirkungen für die Gesellschaft

zu begrenzen, hatte die Enerxy AG einen Antrag auf abweichende Festsetzung

der Steuer gestellt, der allerdings im August abgelehnt wurde. Die

Steuerbescheide ergingen dann ebenfalls im August in Höhe von ca. TEUR

375,0 zuzüglich darauf entfallende Zinsen. Die Gesellschaft hat gegen diese

Bescheide Rechtsmittel eingelegt.

Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung der Bescheide war die Enerxy

AG gezwungen, einen Teil der Restforderung aus dem Verkauf der Anteile an

der CURRENT Group LLC an das Finanzamt abzutreten. Dies war überhaupt die

Voraussetzung damit die Verhandlungen in der Sache weitergeführt werden

konnten.

Die Gesellschaft versucht weiterhin mit dem Finanzamt Einigung über die

Bewertung der Unternehmereigenschaft der Jahre 2008-2010 sowie der Jahre

2011-2014 zu erzielen. Außerdem stehen noch einige kontroverse

Feststellungen aus dem vorläufigen Bericht der Betriebsprüfung zur Klärung

an.

c) Aufgrund der kritischen Situation im Hinblick auf die Steuern ist die

Liquidität der Gesellschaft stark angespannt. Zwar wurden die Forderungen

aus Leistungen des Jahres 2013 vollständig beglichen, jedoch lehnt die

Golden Tiger Investment Ltd. als Hauptaktionärin der Gesellschaft die

Inanspruchnahme der gewährten Kreditlinie zur Begleichung der Steuerschuld

der Jahre 2008-2010 ab, da sie in diesen Jahren noch keine Aktionärin der

Enerxy AG war. Somit blieb lediglich der Ausweg, werthaltige Gegenstände

des Anlagevermögens der Gesellschaft zu veräußern.

Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Anteile an der BMC China Co. Ltd.,

Beijing, der BMC Advertising Co. Ltd., Beijing, sowie der Enerxy

Environmental Protection Technology Ltd., Road Town, British Virgin Islands

veräußert. Die Veräußerungen stehen jedoch unter dem Zustimmungsvorbehalt

der Hauptversammlung am 9. Dezember 2014. Die Verkaufserlöse sollen die

Fortführung des Geschäftsbetriebs bis zum Eingang der noch offenen

Kaufpreisrate aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group, LLC im März

2015 ermöglichen.

Ein Teil der Zahlung aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group, LLC

muss jedoch zur Begleichung der Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft

eingesetzt werden.

d) Die Hauptversammlung der Enerxy AG findet dieses Jahr am 9. Dezember

2014 in Stuttgart statt. Mit Einladung vom 30. Oktober 2014 wurde u.a. eine

Beschlussvorlage bekanntgegeben, nach der die Gesellschaft zum 31. Dezember

2014 aufgelöst und abgewickelt werden soll.

Diese Beschlussvorlage war erforderlich, weil aufgrund der steuerlichen

Risiken eine weitere Kapitalzuführung nötig geworden wäre. Die

Hauptaktionärin hat jedoch signalisiert, dass sie an einer Kapitalerhöhung

nicht teilnehmen werde. Da die wirtschaftlichen Daten der Gesellschaft die

erfolgreiche Platzierung einer Kapitalerhöhung als wenig wahrscheinlich

erscheinen lassen, bleibt nur der Ausweg einer geordneten Abwicklung, wie

von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagen.

Dieser Prozess wird sich voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2016

hinziehen, um den Anforderungen des Gläubigerschutzes Genüge zu tun.

Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Vermögenswerte nach

Abschluss der Abwicklung an die Aktionäre der Gesellschaft verteilt werden

können.

e) Der Vorstand rechnet für 2014 mit einem geringen Umsatz in der

Größenordnung von 30 TEUR, die Gewinnschwelle wird dieses Jahr nicht

erreicht.

Karlsruhe, den 19. November 2014

Enerxy AG

Der Vorstand

Kontakt:

Enerxy AG

Schoemperlenstr. 12A

76185 Karlsruhe

Tel: 0721-605607051

Fax: 0721-605607052

Mail: invest@enerxy.com

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Enerxy AG

Schoemperlenstr. 12a

76185 Karlsruhe

Deutschland

Internet: www.enerxy.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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