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Enerxy AG i.A.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Enerxy AG i.A.
Enerxy AG i.A.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
23.02.2017 / 18:44
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Frau Vanessa Beuttenmüller, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 23.02.2017 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 28.01.2017 über Folgendes informiert: - Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Hinsichtlich der Herkunft der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.
23.02.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: |
Deutsch |
Unternehmen: |
Enerxy AG i.A. |
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Kastellstraße 26 |
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76227 Karlsruhe |
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Deutschland |
Internet: |
www.enerxy.com |
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Ende der Mitteilung |
DGAP News-Service |
546905 23.02.2017