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10.09.2015 17:19:39

DGAP-Stimmrechte: Capital Stage AG

Capital Stage AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Capital Stage AG

10.09.2015 17:20

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland hat uns

gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der

Überschreitung der Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über

Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass

die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH mit der AMCO Service GmbH

hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile

einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder

Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine

Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der

Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,

die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der

Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte erworben werden. Eine Erreichung oder

Überschreitung weiterer Meldeschwellen ist nicht vorgesehen.

4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll

Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG

vertreten und nimmt dort die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung

obliegenden Pflichten und Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige

Organbesetzung ist nicht beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht

angestrebt.

Die Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß §

27a Abs. 1 WpHG am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der

Schwellen von 10%, 15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes

informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass

die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Stimmrechte an der

Capital Stage AG der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG zugerechnet werden,

mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage

AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese

Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine

Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der

Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,

die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der

Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll Holding GmbH & Co. KG

ist im Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm

nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und

Aufgaben wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht

beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht

angestrebt.

Die Albert Büll GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Schwellen von 10%,

15%, 20% und 25% vom 03.09.2015 über Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwellen entstand dadurch, dass

die Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH, deren Stimmrechte an der

Capital Stage AG der Albert Büll GmbH über die Albert Büll Holding GmbH &

Co. KG zugerechnet werden, mit der AMCO Service GmbH hinsichtlich der von

beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile einen Poolvertrag

abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder Eigen- noch Fremdmittel

eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine

Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der

Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,

die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der

Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

3. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

4. Ein Mitglied der Geschäftsführung der Albert Büll GmbH ist im

Aufsichtsrat der Capital Stage AG vertreten und nimmt dort die ihm nach

Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Pflichten und Aufgaben

wahr. Eine Einflussnahme auf die dortige Organbesetzung ist nicht

beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht

angestrebt.

Die AMCO Service GmbH, Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

am 09.09.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 25% Schwelle vom

03.09.2015 über Folgendes informiert:

1. Die Überschreitung der meldepflichtigen Schwelle entstand dadurch, dass

die AMCO Service GmbH mit der Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH

hinsichtlich der von beiden an der Capital Stage AG gehaltenen Anteile

einen Poolvertrag abgeschlossen hat. Für diese Maßnahme mussten weder

Eigen- noch Fremdmittel eingesetzt werden.

2. Der Abschluss des genannten Poolvertrages stellt eine

Vorbereitungsmaßnahme zur geplanten Neustrukturierung der

Beteiligungsverhältnisse dar. Die im Anschluss durchzuführende Investition,

die dann vollständig aus Eigenmitteln finanziert wird, dient weder der

Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.

3. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte erworben werden. Eine Erreichung oder

Überschreitung weiterer Meldeschwellen ist nicht vorgesehen.

4. Eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und

Aufsichtsorganen der Capital Stage AG ist nicht beabsichtigt.

5. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Capital Stage AG,

insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und

Fremdkapitalfinanzierung sowie die dortige Dividendenpolitik wird nicht

angestrebt.

10.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Capital Stage AG

Große Elbstraße 45

22767 Hamburg

Deutschland

Internet: www.capitalstage.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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