22.08.2018 15:14:27
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DGAP-News: MOLOGEN AG: Bekanntmachung an die Inhaber der EUR 4.999.990,00 Wandelschuldverschreibungen fällig 2025 (die Wandelschuldverschreibungen) (ISIN: DE000A2DANN4, WKN A2DANN)
DGAP-News: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Sonstiges DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHT-MÄSSIG IST, BESTIMMT.
Die Mologen AG (die Gesellschaft) teilt den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen mit, dass gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen (die Anleihebedingungen) nach Berechnungen der Gesellschaft für die Wandelschuldverschreibungen eine Anpassung von Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis vorgenommen wurde. Am 28. April 2017 beschloss die Hauptversammlung der Gesellschaft den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. April 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Sach- und/oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 16.973.625,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Mit Beschluss vom 15. Februar 2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 von 34.771.185,00 um EUR 2.357.368,00 auf bis zu EUR 37.128.553,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 2.357.368 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie erhöht. Die Aktien wurden vollständig gezeichnet und die Kapitalerhöhung wurde am 24. März 2018 ins Handelsregister eingetragen. Aufgrund der Kapitalerhöhung wurden Wandlungspreis und Wandlungsverhältnis (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach Maßgabe von § 11(2) der Anleihebedingungen wie folgt angepasst: der Wandlungspreis von EUR 1,60 auf EUR 1,590, das Wandlungsverhältnis von 1:6,25 auf 1:6,289. Der angepasste Wandlungspreis und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gem. § 11 (2) der Anleihebedingungen zum 24. März 2018 wirksam geworden. Mologen AG Wichtiger Hinweis:
22.08.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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716517 22.08.2018
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