16.02.2018 12:45:01

DGAP-News: Instone Real Estate Group N.V.

DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung Instone Real Estate Group N.V.

DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited / Schlagwort(e): Sonstiges
Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.

16.02.2018 / 12:45
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


15.2.18

Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in den bzw. in die Vereinigten Staaten oder einen anderen Rechtsraum, in dem eine solche Verbreitung rechtswidrig wäre, bestimmt.

INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.

Vor-Stabilisierungs-Mitteilung


Credit Suisse Securities (Europe) Limited (Ansprechpartner: Hemant Jethwa; +44 (0) 207 883 5043) teilt hiermit als Stabilisierungskoordinator mit, dass der/die nachstehend genannte/n Stabilisierungsmanager das Angebot der folgenden Wertpapiere im Sinne von Artikel 3.2(d) der EU-Verordnung Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch stabilisieren kann/können.

Die Wertpapiere:  
Emittent: INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.
Garant (falls vorhanden): Nicht zutreffend
Nominelles Gesamtvolumen: 19.900.000 Stammaktien
Beschreibung: Stammaktien
Angebotspreis: EUR 21,50
Sonstige Angebots-bedingungen:  
Stabilisierung:  
Stabilisierungsmanager: Credit Suisse Securities (Europe) Limited
Erwarteter Beginn des Stabilisierungszeitraums: 15.2.18
Erwartetes Ende des Stabilisierungszeitraums: 16.3.2018
Existenz, maximale Größe und Einsatzbedingungen der Mehrzuteilungsoption 2.595.652 Stammaktien
Handelsplatz der Stabilisierung Frankfurter Wertpapierbörse
 

In Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann der/können die Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen der Wertpapiere vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Wertpapiere während des Stabilisierungszeitraums auf einem höheren Niveau zu halten, als es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Jedoch gibt es keine Zusicherung, dass eine Stabilisierung tatsächlich durchgeführt wird und eine eingeleitete Stabilisierungsmaßnahme kann jederzeit eingestellt werden. Jegliche Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung erfolgt im Einklang mit sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Regularien.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in einem beliebigen Rechtsraum zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu veräußern.

Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren richten sich nur an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs. Innerhalb des Vereinigten Königreiches sind sie auf Personen beschränkt, die als Anlagespezialisten oder vermögende Privatkunden gemäß Artikel 12(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 anzusehen sind. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten nicht auf dieser Grundlage handeln oder auf sie vertrauen.

Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von Wertpapieren, in einem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren Durchführungsmaßnahmen in irgendeinem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie" genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und dies der zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot in diesem Mitgliedstaat nur an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig gerichtet werden kann) und stehen anderen Personen in diesem Mitgliedsstaat nicht zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die Vereinigten Staaten dar. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act) von 1933 registriert und können nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht vorliegt. Die Wertpapiere werden in den USA nicht öffentlich angeboten.


Diese Informationen werden von RNS mitgeteilt, dem Informationsdienst der Londoner Börse



16.02.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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