22.06.2015 09:14:39
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DGAP-News: FRoSTA AG
DGAP-News: FRoSTA AG: Dividendenbekanntmachung
22.06.2015 / 09:14
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FRoSTA AG, Bremerhaven
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 hat beschlossen, aus dem zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.795.062,51 eine Dividende von EUR 1,36 je dividendenberechtigter Aktie, entsprechend einer Dividendensumme von EUR 9.247.492,72, zu zahlen und den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 2.547.569,79 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Dividende wird vom 23. Juni 2015 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %)durch die in die Dividendenabrechnung einbezogenen Kreditinstitute gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 17 ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.
Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.
Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.
Bremerhaven, 22. Juni 2015
Der Vorstand
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22.06.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: FRoSTA AG Am Lunedeich 116 27572 Bremerhaven Deutschland Telefon: +49 471 / 9736 - 403 Fax: +49 471 / 75 - 163 E-Mail: renken@frosta.de Internet: www.frosta-ag.com ISIN: DE0006069008 WKN: 606900 Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 370427 22.06.2015
DGAP-News: FRoSTA AG / Schlagwort(e): Dividende FRoSTA AG: Dividendenbekanntmachung
22.06.2015 / 09:14
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FRoSTA AG, Bremerhaven
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Juni 2015 hat beschlossen, aus dem zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 11.795.062,51 eine Dividende von EUR 1,36 je dividendenberechtigter Aktie, entsprechend einer Dividendensumme von EUR 9.247.492,72, zu zahlen und den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von EUR 2.547.569,79 in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Dividende wird vom 23. Juni 2015 an unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %)durch die in die Dividendenabrechnung einbezogenen Kreditinstitute gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 17 ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.
Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.
Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamtes vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.
Bremerhaven, 22. Juni 2015
Der Vorstand
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