27.05.2016 17:05:43

DGAP-News: Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche

Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche

DGAP-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche

27.05.2016 / 17:05

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Information zum Aktienrückkaufprogramm

27. Mai 2016

Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland

WKN: 555200

ISIN: DE0005552004

Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273 / 2003 (in der

jeweils gültigen Fassung)

Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 1. März 2016 beschlossen, ein

Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 60 Mio. Aktien der

Deutsche Post AG zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis

zu EURO 1 Mrd. (Aktienrückkaufprogramm) durchzuführen. Die zurückgekauften

Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen

Vergütungsprogrammen für Führungskräfte eingesetzt oder für die Erfüllung

möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der

Wandelschuldverschreibung 2012/2019 genutzt. Der Rückkauf über die Börse(n)

startet am 1. April 2016 mit einer Maximallaufzeit von einem Jahr.

Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der

ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2014, gültig bis

zum 26. Mai 2019, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der

Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben

werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den

Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 %

überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der

Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der

Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem

vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main

an den letzten zehn Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des

Erwerbs.

Eine erste Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von

maximal EURO 100 Mio., dies entsprach bei dann aktuellem Aktienkurs etwa

0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde im Zeitraum zwischen 1.

April 2016 und 3. Mai 2016 durchgeführt.

Eine zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von

bis zu EURO 300 Mio., dies entspricht bei aktuellem Aktienkurs bis zu 0,94%

des Grundkapitals der Gesellschaft, wird im Zeitraum zwischen 30. Mai und

26. August 2016 auf Basis einer unwiderruflichen, weisungsungebundenen

Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister erworben. Der

Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit Art. 4 - 6

der Verordnung (EG) Nr. 2273 / 2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003

und § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (in der jeweils

gültigen Fassung) und mit Wirkung vom 3. Juli 2016 in Übereinstimmung mit

der Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung),

die die Richtlinie 2003 / 6 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates

und die Richtlinien der Kommission 2003/124/EG, 2003 /125/ EG und 2004/72/

EG außer Kraft setzt, und der delegierten Verordnung der Kommission (EU)

mit Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf

die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen

(aktuelle Textversion wurde von der Europäischen Kommission am 08. März

2016 unter Dokumentennummer C(2016) 1357 veröffentlicht), die die

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates

ergänzt und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung

durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:

1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten

Verordnungen, so wie anwendbar zum Zeitpunkt des Kaufes, erworben. Die

Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten

unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein)

über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den

Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.

2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere

nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in

dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese

Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das

tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen

Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des

Aktienrückkaufprogramms.

Kontakt:

Martin Ziegenbalg

EVP Investor Relations

Tel. +49 (0) 228 63000

Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder

teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf von Wertpapieren dar.

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27.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Deutsche Post AG

Charles-de-Gaulle-Straße 20

53113 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 182 - 63 100

Fax: +49 (0)228 182 - 63 199

E-Mail: ir@deutschepost.de

Internet: www.dpdhl.com

ISIN: DE0005552004

WKN: 555200

Indizes: DAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,

Stuttgart; Terminbörse EUREX

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