27.05.2016 17:05:43
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DGAP-News: Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche
Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche
DGAP-News: Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Deutsche Post AG: Informationen zum Aktienrückkauf - 2. Tranche
27.05.2016 / 17:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Information zum Aktienrückkaufprogramm
27. Mai 2016
Deutsche Post AG, Bonn, Deutschland
WKN: 555200
ISIN: DE0005552004
Bekanntgabe gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273 / 2003 (in der
jeweils gültigen Fassung)
Der Vorstand der Deutsche Post AG hat am 1. März 2016 beschlossen, ein
Aktienrückkaufprogramm in einer Größenordnung von bis zu 60 Mio. Aktien der
Deutsche Post AG zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis
zu EURO 1 Mrd. (Aktienrückkaufprogramm) durchzuführen. Die zurückgekauften
Aktien werden entweder eingezogen, für die Bedienung von langfristigen
Vergütungsprogrammen für Führungskräfte eingesetzt oder für die Erfüllung
möglicher Verpflichtungen aufgrund der Ausübung von Rechten aus der
Wandelschuldverschreibung 2012/2019 genutzt. Der Rückkauf über die Börse(n)
startet am 1. April 2016 mit einer Maximallaufzeit von einem Jahr.
Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Mai 2014, gültig bis
zum 26. Mai 2019, nach der Aktien von bis zu 10% des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über den Rückkauf bestehenden Grundkapitals erworben
werden dürfen. Der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den
Durchschnittskurs der Aktien vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Der
Durchschnittskurs ist der nicht volumengewichtete Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main
an den letzten zehn Börsenhandelstagen. Der Stichtag ist der Tag des
Erwerbs.
Eine erste Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von
maximal EURO 100 Mio., dies entsprach bei dann aktuellem Aktienkurs etwa
0,34% des Grundkapitals der Gesellschaft, wurde im Zeitraum zwischen 1.
April 2016 und 3. Mai 2016 durchgeführt.
Eine zweite Tranche mit einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von
bis zu EURO 300 Mio., dies entspricht bei aktuellem Aktienkurs bis zu 0,94%
des Grundkapitals der Gesellschaft, wird im Zeitraum zwischen 30. Mai und
26. August 2016 auf Basis einer unwiderruflichen, weisungsungebundenen
Vereinbarung durch einen unabhängigen Finanzdienstleister erworben. Der
Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Erwerb im Einklang mit Art. 4 - 6
der Verordnung (EG) Nr. 2273 / 2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003
und § 14 Abs. 2, § 20a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (in der jeweils
gültigen Fassung) und mit Wirkung vom 3. Juli 2016 in Übereinstimmung mit
der Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 zum Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung),
die die Richtlinie 2003 / 6 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates
und die Richtlinien der Kommission 2003/124/EG, 2003 /125/ EG und 2004/72/
EG außer Kraft setzt, und der delegierten Verordnung der Kommission (EU)
mit Hinblick auf die regulatorischen technischen Standards anwendbar auf
die Bedingungen zu Rückkaufprogrammen und Stabilisierungsmaßnahmen
(aktuelle Textversion wurde von der Europäischen Kommission am 08. März
2016 unter Dokumentennummer C(2016) 1357 veröffentlicht), die die
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates
ergänzt und auf Grundlage der zuvor genannten Hauptversammlungsermächtigung
durchzuführen.
Darüber hinaus wird das Aktienrückkaufprogramm wie folgt ausgeführt:
1. Die Aktien werden zu Marktpreisen in Einklang mit den zuvor genannten
Verordnungen, so wie anwendbar zum Zeitpunkt des Kaufes, erworben. Die
Aktien werden nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses liegt oder (sollte dieser höher sein)
über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den
Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet.
2. Im Hinblick auf das Handelsvolumen wird das Unternehmen insbesondere
nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes in
dem regulierten Markt erwerben, in dem der Kauf erfolgt; diese
Obergrenze wird auf das gesamte Aktienrückkaufprogramm angewendet. Das
tägliche Durchschnittsvolumen wird berechnet auf Basis des täglichen
Durchschnittshandelsvolumens in dem Monat vor Veröffentlichung des
Aktienrückkaufprogramms.
Kontakt:
Martin Ziegenbalg
EVP Investor Relations
Tel. +49 (0) 228 63000
Diese Mitteilung stellt, unabhängig von der Jurisdiktion, weder ganz oder
teilweise ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf von Wertpapieren dar.
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27.05.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 182 - 63 100
Fax: +49 (0)228 182 - 63 199
E-Mail: ir@deutschepost.de
Internet: www.dpdhl.com
ISIN: DE0005552004
WKN: 555200
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart; Terminbörse EUREX
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467195 27.05.2016

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