16.02.2018 12:44:40

DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.

Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.

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DGAP-News: Credit Suisse Securities (Europe) Limited / Schlagwort(e):

Sonstiges

Credit Suisse Securities (Europe) Limited: Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.

16.02.2018 / 12:45

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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15.2.18

Nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung in den bzw. in die

Vereinigten Staaten oder einen anderen Rechtsraum, in dem eine solche

Verbreitung rechtswidrig wäre, bestimmt.

INSTONE REAL ESTATE GROUP N.V.

Vor-Stabilisierungs-Mitteilung

Credit Suisse Securities (Europe) Limited (Ansprechpartner: Hemant Jethwa;

+44 (0) 207 883 5043) teilt hiermit als Stabilisierungskoordinator mit, dass

der/die nachstehend genannte/n Stabilisierungsmanager das Angebot der

folgenden Wertpapiere im Sinne von Artikel 3.2(d) der EU-Verordnung Nr.

596/2014 über Marktmissbrauch stabilisieren kann/können.

Die Wertpapiere:

Emittent: INSTONE REAL ESTATE

GROUP N.V.

Garant (falls vorhanden): Nicht zutreffend

Nominelles Gesamtvolumen: 19.900.000 Stammaktien

Beschreibung: Stammaktien

Angebotspreis: EUR 21,50

Sonstige Angebots-bedingungen:

Stabilisierung:

Stabilisierungsmanager: Credit Suisse Securities

(Europe) Limited

Erwarteter Beginn des 15.2.18

Stabilisierungszeitraums:

Erwartetes Ende des 16.3.2018

Stabilisierungszeitraums:

Existenz, maximale Größe und 2.595.652 Stammaktien

Einsatzbedingungen der Mehrzuteilungsoption

Handelsplatz der Stabilisierung Frankfurter

Wertpapierbörse

In Zusammenhang mit dem Angebot der oben genannten Wertpapiere kann

der/können die Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen der Wertpapiere

vornehmen oder Transaktionen durchführen, um den Marktpreis der Wertpapiere

während des Stabilisierungszeitraums auf einem höheren Niveau zu halten, als

es ohne die Maßnahmen der Fall wäre. Jedoch gibt es keine Zusicherung, dass

eine Stabilisierung tatsächlich durchgeführt wird und eine eingeleitete

Stabilisierungsmaßnahme kann jederzeit eingestellt werden. Jegliche

Stabilisierungsmaßnahme oder Mehrzuteilung erfolgt im Einklang mit

sämtlichen einschlägigen Gesetzen und Regularien.

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und ist nicht

als Empfehlung oder Angebot zu verstehen, Wertpapiere des Emittenten in

einem beliebigen Rechtsraum zu zeichnen oder anderweitig zu erwerben oder zu

veräußern.

Diese Bekanntmachung und das mit ihr verbundene Angebot von Wertpapieren

richten sich nur an Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs.

Innerhalb des Vereinigten Königreiches sind sie auf Personen beschränkt, die

als Anlagespezialisten oder vermögende Privatkunden gemäß Artikel 12(5) des

Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005

anzusehen sind. Andere Personen im Vereinigten Königreich sollten nicht auf

dieser Grundlage handeln oder auf sie vertrauen.

Soweit diese Bekanntmachung, oder das mit ihr zusammenhängende Angebot von

Wertpapieren, in einem EWR-Mitgliedstaat erfolgt, der die Richtlinie

2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (zusammen mit allen anwendbaren

Durchführungsmaßnahmen in irgendeinem Mitgliedstaat die "Prospektrichtlinie"

genannt) umgesetzt hat, und soweit die Bekanntmachung vor dem Datum der

Veröffentlichung eines Prospekts in Bezug auf die Wertpapiere erfolgt, der

von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats gemäß der

Prospektrichtlinie genehmigt worden ist (oder gegebenenfalls von einer

zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat genehmigt und dies der

zuständigen Behörde in diesem Mitgliedstaat gemäß der Prospektrichtlinie

mitgeteilt worden ist), richten sich die Bekanntmachung und das Angebot in

diesem Mitgliedstaat nur an qualifizierte Anleger im Sinne der

Prospektrichtlinie (oder an andere Personen, an die das Angebot rechtmäßig

gerichtet werden kann) und stehen anderen Personen in diesem Mitgliedsstaat

nicht zur Verfügung.

Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in die

Vereinigten Staaten dar. Die oben genannten Wertpapiere wurden und werden

nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz (United States Securities Act) von 1933

registriert und können nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder

verkauft werden, sofern keine Registrierung oder Befreiung von der

Registrierungspflicht vorliegt. Die Wertpapiere werden in den USA nicht

öffentlich angeboten.

Diese Informationen werden von RNS mitgeteilt, dem Informationsdienst der

Londoner Börse

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16.02.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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655155 16.02.2018

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