04.09.2017 10:57:40
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ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017
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DGAP-News: ALNO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe
ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines
gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum
nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017
(News mit Zusatzmaterial)
04.09.2017 / 10:58
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Pfullendorf, 4. September 2017. Der Vorstand der ALNO AG teilt mit, dass die
im Zeitraum vom 28. August 2017, 00:00 Uhr bis 30. August 2017, 24:00 Uhr
abgehaltenen Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen
Vertreters der Anleihegläubiger der ALNO AG betreffend die bis zu EUR
45.000.000,00 8,50 % Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 fällig am 14.
Mai 2018 (ISIN: DE000A1R1BR4 / WKN: A1R1BR) und die bis zu EUR 14.000.000,00
8,00 % Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 fällig am 11. März 2019 (ISIN:
DE000A11QHW7 / WKN: A11QHW) jeweils das erforderliche Quorum von mindestens
der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht haben.
Insgesamt nahmen an den Abstimmungen Anleihegläubiger teil, die
Teilschuldverschreibungen aus der bis zu EUR 45.000.000,00 8,50 %
Inhaberschuldverschreibung 2013/2018 im Volumen von EUR 2.510.000 (5,57% des
ausstehenden Schuldverschreibungskapitals) bzw. Teilschuldverschreibungen
aus der bis zu EUR 14.000.000,00 8,00 % Wandelschuldverschreibungen
2014/2019 im Volumen von EUR 722.000 (5,15% des ausstehenden
Schuldverschreibungskapitals) vertreten haben.
Aufgrund der mangelnden Beschlussfähigkeit wird die ALNO AG die
Anleihegläubiger beider Schuldverschreibungen nochmals (letztmalig)
auffordern, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung, dieses
Mal in Form einer Präsenzveranstaltung am 26. September 2017 in Pfullendorf,
abzustimmen. Hierzu wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger erneut
einladen. In der zweiten Anleihegläubigerversammlung besteht im Hinblick auf
den Beschlussgegenstand (Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle
Anleihegläubiger) kein Erfordernis eines Quorums mehr.
Kontakt:
Markus Gögele
Leiter Unternehmenskommunikation
& Investor Relations
ALNO AG
Heiligenberger Str. 47
88630 Pfullendorf
Telefon +49-7552-21-3316
Telefax +49-7552-21-773316
E-Mail markus.goegele@alno.de
Internet www.alno-ag.de
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=OISDTFEJAC
Dokumenttitel: 170904_CorpNews_Anleihe
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04.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ALNO Aktiengesellschaft
Heiligenberger Straße 47
88630 Pfullendorf
Deutschland
Telefon: +49 7552 21 0
E-Mail: info@alno.de
Internet: www.alno.de
ISIN: DE0007788408, DE000A1R1BR4
WKN: 778840, A1R1BR
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Tradegate Exchange
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