04.09.2017 10:57:40

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ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017

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DGAP-News: ALNO Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleihe

ALNO Aktiengesellschaft: Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines

gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger mangels Erreichen des Quorum

nicht beschlussfähig. Zweite Gläubigerversammlung am 26. September 2017

(News mit Zusatzmaterial)

04.09.2017 / 10:58

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Pfullendorf, 4. September 2017. Der Vorstand der ALNO AG teilt mit, dass die

im Zeitraum vom 28. August 2017, 00:00 Uhr bis 30. August 2017, 24:00 Uhr

abgehaltenen Abstimmungen ohne Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen

Vertreters der Anleihegläubiger der ALNO AG betreffend die bis zu EUR

45.000.000,00 8,50 % Inhaberschuldverschreibungen 2013/2018 fällig am 14.

Mai 2018 (ISIN: DE000A1R1BR4 / WKN: A1R1BR) und die bis zu EUR 14.000.000,00

8,00 % Wandelschuldverschreibungen 2014/2019 fällig am 11. März 2019 (ISIN:

DE000A11QHW7 / WKN: A11QHW) jeweils das erforderliche Quorum von mindestens

der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht haben.

Insgesamt nahmen an den Abstimmungen Anleihegläubiger teil, die

Teilschuldverschreibungen aus der bis zu EUR 45.000.000,00 8,50 %

Inhaberschuldverschreibung 2013/2018 im Volumen von EUR 2.510.000 (5,57% des

ausstehenden Schuldverschreibungskapitals) bzw. Teilschuldverschreibungen

aus der bis zu EUR 14.000.000,00 8,00 % Wandelschuldverschreibungen

2014/2019 im Volumen von EUR 722.000 (5,15% des ausstehenden

Schuldverschreibungskapitals) vertreten haben.

Aufgrund der mangelnden Beschlussfähigkeit wird die ALNO AG die

Anleihegläubiger beider Schuldverschreibungen nochmals (letztmalig)

auffordern, im Rahmen einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung, dieses

Mal in Form einer Präsenzveranstaltung am 26. September 2017 in Pfullendorf,

abzustimmen. Hierzu wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger erneut

einladen. In der zweiten Anleihegläubigerversammlung besteht im Hinblick auf

den Beschlussgegenstand (Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle

Anleihegläubiger) kein Erfordernis eines Quorums mehr.

Kontakt:

Markus Gögele

Leiter Unternehmenskommunikation

& Investor Relations

ALNO AG

Heiligenberger Str. 47

88630 Pfullendorf

Telefon +49-7552-21-3316

Telefax +49-7552-21-773316

E-Mail markus.goegele@alno.de

Internet www.alno-ag.de

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Zusatzmaterial zur Meldung:

Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=OISDTFEJAC

Dokumenttitel: 170904_CorpNews_Anleihe

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04.09.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ALNO Aktiengesellschaft

Heiligenberger Straße 47

88630 Pfullendorf

Deutschland

Telefon: +49 7552 21 0

E-Mail: info@alno.de

Internet: www.alno.de

ISIN: DE0007788408, DE000A1R1BR4

WKN: 778840, A1R1BR

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard),

Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,

Tradegate Exchange

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