20.11.2017 17:09:26

DGAP-Kapitalmarktinformation: Rocket Internet SE

DGAP-CMS: Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 4. Zwischenmeldung
Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

20.11.2017 / 17:09
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 4. Zwischenmeldung

Die Rocket Internet SE hat im Zeitraum vom 13. November 2017 bis einschließlich 15. November 2017 insgesamt 112.091 Stückaktien der Rocket Internet SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 14. August 2017 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 14. August 2017 mitgeteilt wurde.

Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 13. November 2017 bis einschließlich 15. November 2017 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:

Datum Aggregiertes Volumen Gewichteter
Durchschnittskurs (EUR)
13. November 2017 EUR 826.243,27 19,3881
14. November 2017 EUR 729.221,17 19,3849
15. November 2017 EUR 627.248,40 19,6895

Summe EUR 2.182.713,84 19,4727

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 14. August 2017 bis einschließlich 15. November 2017 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 289.791 Stückaktien.

Der Erwerb der Stückaktien der Rocket Internet SE erfolgte durch ein von der Rocket Internet SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Detaillierte Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https:// www.rocket-internet.com/investors/share-buy-back-2017 abrufbar.

Berlin, 20. November 2017

Rocket Internet SE
Der Vorstand



20.11.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rocket Internet SE
Charlottenstrasse 4
10969 Berlin
Deutschland
Internet: www.rocket-internet.de

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

631097  20.11.2017 

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