Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft
Oberkirch
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800
Einladung zur Hauptversammlung 2018
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am Mittwoch, 23. Mai 2018,
14.00 Uhr, in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652 Offenburg.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Progress-Werk Oberkirch AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2017
Die genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft
in Höhe von 5.235.182,73 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie |
5.156.250,00 EUR |
Vortrag auf neue Rechnung |
78.932,73 EUR |
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 28. Mai 2018.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern, etwa durch den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (vgl. § 71b AktG). In diesem Fall wird von Vorstand und
Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert
eine Ausschüttung von 1,65 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 endet die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 Var. 4, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz
in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier als Aufsichtsratsmitglieder
der Aktionäre von der Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils für das
Gesamtgremium an, das die Ziele für dessen Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich vereint. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis lit. d) genannten Personen mit Wirkung ab der Beendigung dieser
Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach
dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter
in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) |
Carsten Claus, Aidlingen Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen i. R.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Carsten Claus Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
ist:
(1)
(2)
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b) |
Dr. Georg Hengstberger, Tübingen Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Dr. Georg Hengstberger Mitglied eines anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
ist:
(1)
- |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch
|
- |
Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender
|
(2)
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c) |
Dr. Jochen Ruetz, Stuttgart Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Dr. Jochen Ruetz Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
ist:
(1)
- |
G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, Bocholt
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(2)
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d) |
Karl M. Schmidhuber, Alzenau Vorsitzender des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Vorstands der Progress-Werk Oberkirch AG i. R.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen Herr Karl M. Schmidhuber Mitglied eines anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums
ist:
(1)
- |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Vorsitzender
|
(2)
- |
Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats
|
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Die Wahl soll im Wege der Einzelabstimmung durchgeführt werden.
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen bei keinem der vorgeschlagenen Kandidaten persönliche oder geschäftliche Beziehungen
zur Progress-Werk Oberkirch AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Progress-Werk Oberkirch AG oder einem wesentlich
an der Progress-Werk Oberkirch AG beteiligtem Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt
begründen können.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Karl M. Schmidhuber erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
Herr Carsten Claus erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung.
Die Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind am Ende dieser Einladung zur Hauptversammlung abgedruckt und
im Internet unter
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' veröffentlicht. Das vom Aufsichtsrat erarbeitete Anforderungsprofil
für das Gesamtgremium, das die Ziele für dessen Zusammensetzung und ein Kompetenzprofil in sich vereint, ist unter
über den Link 'Konzern/Aufsichtsrat' abrufbar.
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 und für das Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2019 zu bestellen.
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WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 3.125.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine
eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 16. Mai 2018, 24:00 Uhr (Anmeldeschlusstag)
zugehen.
Progress-Werk Oberkirch AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4035 H Hauptversammlungen Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefax: +49 711 127-79264 E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Die Berechtigung ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung
des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen (Nachweisstichtag), also auf den 2. Mai 2018, 0:00 Uhr. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Insbesondere
haben Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag für Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers
keine Bedeutung. Umgekehrt kann aus nach dem Nachweisstichtag erworbenen Aktien kein Teilnahme- und Stimmrecht hergeleitet
werden.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach erfolgter Anmeldung wird den Aktionären eine Eintrittskarte übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
Sorge zu tragen.
Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder
ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder andere
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), es sei denn, der Bevollmächtigte ist ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach
§ 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution; hier können Besonderheiten
gelten, weshalb die Aktionäre in einem solchen Fall gebeten werden, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Vollmachten können gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung
stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Progress-Werk Oberkirch AG Investor Relations Industriestraße 8 77704 Oberkirch Telefax: +49 7802 84-356 E-Mail: ir@progress-werk.de
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt.
Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels
des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen.
Zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft auch dieses Jahr ihren Aktionären wieder an, sich durch
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt werden. Die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen
der Tagesordnung werden sie das Stimmrecht nicht ausüben. Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen
oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Auch
an einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht lediglich auf die Ablehnung eines Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet
sind, oder über nicht in der Tagesordnung angekündigte Beschlussgegenstände können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nicht teilnehmen. Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft
Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte, den Aktionären auch
jederzeit auf Verlangen zugesandte und außerdem im Internet unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens zum 22. Mai 2018, 24:00 Uhr zugehen.
Verspätet eingehende Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können nicht berücksichtigt werden.
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 468.750 EUR) erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 22. April 2018, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:
Progress-Werk Oberkirch AG Vorstand Industriestraße 8 77704 Oberkirch
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung an die nachstehende Adresse zu
richten.
Progress-Werk Oberkirch AG Investor Relations Industriestraße 8 77704 Oberkirch Telefax: +49 7802 84-356 E-Mail: ir@progress-werk.de
Die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 8. Mai 2018, 24:00 Uhr unter dieser Adresse
eingegangenen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). Unter bestimmten Umständen
muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, soweit sich der
Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss
der Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende
Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige
Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen während der
Hauptversammlung gestellt werden.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die vorstehenden
Sätze sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie
seine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt (§ 127 AktG).
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der Konzernabschluss und -lagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich die
Auskunftspflicht des Vorstands auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter
bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 3 Satz
1 AktG genannten Gründen verweigern.
§ 14 Abs. 3 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind
im Internet unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' abrufbar.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären
sowie weitere nach § 124a AktG zu veröffentlichende Informationen sind im Internet unter
www.progress-werk.de
über den Link 'Investoren und Presse/Hauptversammlung' zugänglich.
ANGABEN ÜBER DIE UNTER TAGESORDNUNGSPUNKT 5 ZUR WAHL VORGESCHLAGENEN AUFSICHTSRATSKANDIDATEN
Carsten Claus, Aidlingen Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Böblingen i. R.
PERSÖNLICHE DATEN Geburtsdatum: 30.04.1953 Geburtsort: Wippendorf Nationalität: Deutsch
AUSBILDUNG
- |
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Stadtsparkasse Flensburg
|
- |
Studium der Rechtswissenschaften in Kiel
|
- |
1. und 2. juristisches Staatsexamen
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BERUFLICHER WERDEGANG
1984-1986 |
Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg, Ratzeburg | stv. Leiter Kreditabteilung |
1986-1989 |
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | Leiter Kreditabteilung |
1989-1994 |
Sparkasse Nordfriesland, Husum | Vorstandsmitglied |
1994-1997 |
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | Vorstandsmitglied |
1997-1999 |
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau | stv. Vorstandsvorsitzender |
1999-2017 |
Kreissparkasse Böblingen | Vorsitzender des Vorstands |
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- |
LBBW, Stuttgart | Vorsitzender Prüfungsausschuss, Mitglied Risikoausschuss (bis 30.09.2017)
|
- |
Deka Bank, Deutsche Girozentrale, Frankfurt | Mitglied Prüfungsausschuss (bis 30.09.2017)
|
- |
SV Sparkassen Versicherung Holding AG, Stuttgart | Mitglied Prüfungsausschuss (bis 30.09.2017)
|
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Dr. Georg Hengstberger, Tübingen Mitgesellschafter und Geschäftsführer der Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Progress-Werk Oberkirch AG
PERSÖNLICHE DATEN Geburtsdatum: 03.11.1963 Geburtsort: Stuttgart Nationalität: Deutsch
AUSBILDUNG
- |
Studium der Mathematik und Biologie in Tübingen
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- |
Promotion zum Dr. rer. nat.
|
BERUFLICHER WERDEGANG
1998-2004 |
BW-Bank AG, Stuttgart | Risikocontrolling |
2004-2008 |
LBBW, Stuttgart | Risikocontrolling |
2008-2017 |
LBBW, Stuttgart | Gruppenleiter Risikocontrolling |
seit 2014 |
Consult Invest Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen | Geschäftsführer |
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch (erstmals 2013 in den Aufsichtsrat gewählt)
|
- |
Düker GmbH, Karlstadt | Vorsitzender
|
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Dr. Jochen Ruetz, Stuttgart Geschäftsführender Direktor/CFO und Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE
PERSÖNLICHE DATEN Geburtsdatum: 14.01.1968 Geburtsort: Nastätten Nationalität: Deutsch
AUSBILDUNG
- |
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg
|
- |
Promotion an der Universität Köln
|
BERUFLICHER WERDEGANG
1994-1996 |
Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main | Konzernentwicklung |
1996-2003 |
STRABAG AG, Köln | Leiter Konzerncontrolling, STRABAG BRVZ GmbH, Köln | Geschäftsführer
|
2003-2015 |
GFT Technologies AG, Stuttgart | Vorstandsmitglied/CFO |
seit 2015 |
GFT Technologies SE, Stuttgart | CFO/Geschäftsführender Direktor und Mitglied des Verwaltungsrats |
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- |
G. Elsinghorst Stahl und Technik GmbH, Bocholt
|
Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Karl M. Schmidhuber, Alzenau Vorsitzender des Aufsichtsrats der Progress-Werk Oberkirch AG
PERSÖNLICHE DATEN Geburtsdatum: 14.06.1948 Geburtsort: Mondsee, Österreich Nationalität: Österreich
AUSBILDUNG
- |
Maschinenbaustudium in Steyr und Linz, Österreich
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- |
Abschluss als Diplom-Ingenieur
|
- |
Absolvent INSEAD Alpha Executive Development Program in Fontainebleau, Frankreich
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BERUFLICHER WERDEGANG
1972-1974 |
Daimler-Benz AG, Stuttgart | Entwicklungsingenieur |
1974-1977 |
Recaro GmbH, Kirchheim/Teck | Gruppenleiter Entwicklung |
1977-1979 |
KEIPER Recaro GmbH, Kirchheim/Teck und Remscheid | Leiter Technik, Flugzeugsitze |
1979-1984 |
KEIPER Recaro GmbH, Kirchheim/Teck und Remscheid | Bereichsleiter Entwicklung und Konstruktion |
1984-1989 |
Rockwell Golde GmbH, Frankfurt/Main | Technischer Leiter |
1989-1993 |
Rockwell Golde GmbH/Rockwell Roof Systems Division, Frankfurt/Main und Auburn Hills, USA | Geschäftsführer |
1993-2004 |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Vorstandsmitglied Vertrieb/Technik |
2004-2006 |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Sprecher des Vorstands |
2006-2014 |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Vorsitzender des Vorstands |
seit 2016 |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
MITGLIEDSCHAFT IN GESETZLICH ZU BILDENDEN INLÄNDISCHEN AUFSICHTSRÄTEN
- |
Progress-Werk Oberkirch AG, Oberkirch | Vorsitzender (erstmals 2016 in den Aufsichtsrat gewählt)
|
MITGLIEDSCHAFT IN VERGLEICHBAREN IN- ODER AUSLÄNDISCHEN KONTROLLGREMIEN VON WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN
- |
Hörnlein Beteiligungsverwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd | Mitglied des Beirats
|
Oberkirch, im April 2018
Progress-Werk Oberkirch AG
Der Vorstand
|