16.04.2018 07:16:19
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DGAP-CMS: Rocket Internet SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Rocket Internet SE / Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Vorzeitige Beendigung des Aktienrückkaufprogramms Berlin, Deutschland, 16. April 2018 - Mit Bekanntgabe vom 14. August 2017 hatte Rocket Internet SE gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms in einem Volumen von maximal bis zu 5.000.000 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu 100 Millionen Euro (das 'Aktienrückkaufprogramm') bekannt gegeben. Das Aktienrückkaufprogramm begann am 14. August 2017 und sollte ursprünglich bis zum Ablauf des 30. April 2018 andauern. Der Vorstand der Rocket Internet SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm vorzeitig mit Ablauf des heutigen Handelstags zu beenden. Weitere Informationen zu dem Aktienrückkaufprogramm und den getätigten Geschäften finden Sie auf der Website der Gesellschaft unter https:// www.rocket-internet.com/investors/share-buy-back-2017. Berlin, 16. April 2018 Rocket Internet SE
16.04.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rocket Internet SE |
Charlottenstrasse 4 | |
10969 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | www.rocket-internet.de |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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