21.11.2018 19:52:14

DGAP-Adhoc: MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

21.11.2018 / 19:52 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

MOLOGEN AG: Gesellschaft erhält Verlangen einer Minderheit auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Berlin, 21. November 2018 - Der Vorstand der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, SIN A2L Q90) (die "Gesellschaft") hat von den Minderheitsaktionären Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, ABC Beteiligungen AG und DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft (die "Antragsteller") , die zusammen mindestens 5 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft halten, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung im Sinne von § 122 Absatz 1 Aktiengesetz erhalten. Die Antragsteller verlangen, folgende Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung zu setzen:

(1) Abwahl des Aufsichtsratsmitglieds Oliver Krautscheid;

(2) Vertrauensentzug für das Vorstandsmitglied Walter Miller;

(3) Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds, wobei die Antragsteller als Kandidatin Frau Eva Katheder, von Beruf Unternehmensberaterin, wohnhaft in Bad Vilbel, vorschlagen;

(4) Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung gemäß § 142 AktG, wobei die Antragsteller im Wesentlichen folgenden Beschlussinhalt vorschlagen: "Es sollen die Vorgänge seit Oktober 2016 hinsichtlich eines Zusammenhangs und eines möglichen Zusammenwirkens der Organe der MOLOGEN AG und der Hauptaktionärin Global Derivatives Trading GmbH ("GDT") untersucht werden hinsichtlich der (i) Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2016/2014, (ii) Ausgabe der Wandelschuldverschreibung 2017/2025, (ii) Herabsetzung des Grundkapitals mit der damit verbundenen Kündigungsmöglichkeit der Wandelschuldverschreibungen, (iii) Kapitalerhöhung 2018, (iv) Kapitalmarktmeldungen im Zeitraum Oktober 2018 und (v) Anpassung der Bezugspreise der Wandelschuldverschreibungen zur Bevorteilung der Inhaber der gekündigten Wandelschuldverschreibungen in erster Linie zum Nutzen der Hauptaktionärin GDT und zum Schaden der Gesellschaft.";

(5) Bestellung eines Sonderprüfers; und

(6) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals, wobei die Antragsteller eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 9.271.632 auf bis zu EUR 18.543.264 (entspricht einer Erhöhung um bis zu 100%) zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,10 je neuer Aktie mit Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezugsverhältnis 1:1 (eine bestehende Aktie berechtigt zum Bezug einer neuen Aktie) vorschlagen; nicht bezogene Aktien sollen nach dem Vorschlag der Antragsteller ausschließlich bestehenden Aktionären (und nicht auch Dritten) unter bestimmten weiteren Voraussetzungen zum Bezug angeboten werden können.

Der Vorstand wird das Verlangen der Antragsteller entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten prüfen und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, diesem nachkommen und unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die unter Berücksichtigung gesetzlicher Feiertage und üblicher Ferienzeiten voraussichtlich Mitte oder Ende Januar 2019 stattfinden wird. Vorstand und Aufsichtsrat erachten die von den Antragstellern vorgebrachten Begründungen für ihre Beschlussvorschläge sachlich für unzutreffend und unterstützen die Beschlussvorschläge inhaltlich nicht. Vorstand und Aufsichtsrat werden den Aktionären daher neben den Beschlussvorschlägen der Antragsteller auch begründete Gegenvorschläge bzw. Beschlussempfehlungen der Verwaltung zur Abstimmung vorlegen.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

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Claudia Nickolaus

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