19.12.2014 13:34:47

DGAP-Adhoc: Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren

Mainova AG: Ergebnis Spruchverfahren

Mainova AG / Schlagwort(e): Dividende

19.12.2014 13:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rechtskräftige Entscheidung im Spruchverfahren Gewinnabführungsvertrag

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute seine rechtskräftige

Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den 2001 zwischen der Mainova

Aktiengesellschaft und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH

geschlossenen Gewinnabführungsvertrag verkündet.

Das OLG Frankfurt am Main hat die von der Stadtwerke Frankfurt am Main

Holding GmbH angebotene Barabfindung von EUR 172,00 je Aktie bestätigt;

der von der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH zu zahlende jährliche

Ausgleich wurde auf EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer,

Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie festgelegt.

Der Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist rechtskräftig. Das OLG

Frankfurt hat damit die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main

vom 25. Januar 2012 revidiert und Barabfindung und Ausgleich gegenüber der

Entscheidung des Landgerichts deutlich reduziert; das Landgericht Frankfurt

am Main hatte noch eine Barabfindung von EUR 220,52 je Aktie und die

Ausgleichszahlung auf jährlich EUR 18,25 brutto (vor typisierter

Ertragsteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie

festgesetzt. Gegenüber den ursprünglich im Gewinnabführungsvertrag

festgelegten Werten hat das OLG lediglich die Ausgleichszahlung erhöht.

Diese hatte EUR 9,48 je Aktie betragen, allerdings ohne dass von diesem

Betrag noch Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag abzuziehen waren;

der Gewinnabführungsvertrag war noch vor der sog. Ytong-Rechtsprechung des

BGH (Beschluss vom 21. Juli 2003, Az. II ZB 17/01), geschlossen worden.

Die angebotene Barabfindung hatte bereits ursprünglich EUR 172,00 betragen.

Die Barabfindung kann gemäß § 305 Abs. 4 S. 3 AktG noch binnen zwei Monaten

nach Bekanntmachung der Entscheidung des OLG Frankfurt im Bundesanzeiger

angenommen werden.

19.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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E-Mail: s.schlink@mainova.de

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ISIN: DE0006553464, DE0006553407

WKN: 655346, 655340

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